Lehmann-Prozess im Ticker - Lehmann ist schuldig - Richter reduziert Höhe seiner Strafe aber deutlich

Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann (l) steht vor Beginn des Berufungsprozesses am Landgericht mit seinem Anwalt Florian Ufer (2.v.l) im Gerichtssaal.<span class="copyright">dpa</span>
Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann (l) steht vor Beginn des Berufungsprozesses am Landgericht mit seinem Anwalt Florian Ufer (2.v.l) im Gerichtssaal.dpa

Die Sache mit der Säge und dem Dachbalken hat ein teures Nachspiel. Jens Lehmann bleibt weiter schuldig, muss aber deutlich weniger zahlen als zuvor entschieden. Das Landgericht München II senkte die Strafe für den Ex-Nationaltorhüter von 420.000 Euro auf 135.000 Euro.

Prozess gegen Jens Lehmann im Ticker

11.55 Uhr: Vonseiten Lehmanns gibt es im Nachgang noch eine Presseerklärung der Anwälte: „Die heutige Entscheidung ist ein sehr gutes Ergebnis. Das bisherige amtsgerichtliche Urteil hielten wir für maßlos überzogen, wie die heutige Reduzierung der Geldstrafe um ca. 70 Prozent eindeutig belegt.“

11.42 Uhr: Nach einer Rechtsmittelbelehrung endet das Verfahren - das ging fix. Dass der auf vier tage angesetzte Prozess nur etwas mehr als zwei Stunden dauern würde, war vorher nicht abzusehen.

11.39 Uhr: Die Höhe der Tagessätze bemisst sich auch an Lehmanns Angabe, dass ihm nach Abzug seiner Unterhaltspflicht täglich 900 Euro blieben. Diese Erkenntnis beurteilte das Gericht als schlüssig.

11.36 Uhr: Auch der Richter sieht keinen Täter-Opfer-Ausgleich, rechnet Lehmann aber seine Mühen mit der Nachbarschaftsvereinbarung an. Auch, dass Lehmann bereits strafrechtlich in Erscheinung trat, unter anderem 2016 wegen Beihilfe zur Unfallflucht verurteilt wurde, fließt ins Urteil ein; ebenso die Wiedergutmachung der durch Betrug entstandenen Schäden im Parkhaus am Flughafen München.

11.32 Uhr: Richter Oberhauser ist zurück und verkündet das Urteil: 150 Tagessätze à 900 Euro - das sind insgesamt 135.000 Euro und damit deutlich weniger als beim Urteil des Amtsgerichts Starnberg. Damals waren insgesamt 420.000 Euro als Geldstrafe verhängt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt Lehmann.

10.56 Uhr: Lehmann hat das letzte Wort - aber er verzichtet darauf und schließt sich den Worten seines Verteidigers an. Bis 11.30 Uhr wird unterbrochen, dann fällt das Urteil.

10.55 Uhr: Rechtsanwalt Dr. Ufer sieht das, wenig überraschend, anders. „Herr Lehmann hat sich heute hier tadellos verhalten und erst ermöglicht, dass wir uns verständigen konnten“, sagt er. Er fordert 130 Tagessätze.

10.53 Uhr: „Herr Lehmann zeigt, dass er offenbar glaubt, dass er ich nicht an die Gesetze halten muss“, schließt er und sagt, er wolle nicht näher auf kürzlich Passiertes eingehen. Erst diese Woche wurde dem Ex-Torhüter der Führerschein entzogen, weil er alkoholisiert am Steuer erwischt wurde. Dr. Kreutzer fordert 170 Tagessätze für den Angeklagten.

10.51 Uhr: „Für mich ist hier ganz klar kein Täter-Opfer-Ausgleich gegeben“, sagt Dr. Kreutzer, der sich zur Sache selbst nicht mehr äußert. Der Grund für seine Annahme: Objektiv fand das nicht statt. „Herr Lehmann hat nicht für den Schaden bezahlt, sondern für das Überbauungsrecht der Garage. Herr Lehmann hat sich nie entschuldigt oder in die Täterrolle eingefunden.“ Auch die Verständigung sei keine Einfindung in die Täterrolle, sagt der Staatsanwaltschaft.

10.48 Uhr: Richter Oberhauser ist zurück, weiter geht's! Und er schließt direkt die Beweisaufnahme - der Staatsanwalt ist dran.

10.29 Uhr: Was heißt das für den Prozess? Mutmaßlich wird dieser heute beendet werden, auch die ersten Zeugen wurden bereits entlassen. Die Höhe des Korridors für eine Strafe steht bereits fest, aber die genaue Höhe noch nicht - das erlaubt das deutsche Recht bei einer Verständigung nicht, da es dem Richter jeden Spielraum nehmen würde. Auch dieser Prozess wird selbstverständlich mit einem Urteil beendet werden. Zudem handelt es sich ausdrücklich nicht um ein Geständnis, auch wenn Lehmann sich nicht mehr gegen die Vorwürfe wehrt. Das Wort Geständnisfiktion machte im Saal die Runde - anderer Weg, selbes Resultat.

Lehmann macht Deal - Höhe der Tagessätze wird deutlich reduziert

10.23 Uhr: Während im Presseraum nun etwas Verwirrung herrschte, sorgte draußen Pressesprecher Dr. Laurent Lafleuer für Aufklärung.

- Das Verfahren wegen des Vorwurfs der Beleidigung wurde aufgrund des geringen Einfluss auf die Gesamtstrafe eingestellt.

- Für die anderen beiden Vorwürfe, Sachbeschädigung ("Kettensäge") und Betrug (Parkhaus) wurde sich verständigt. Der Korridor für eine mögliche Strafe beträgt nun zwischen 130 und 170 Tagessätzen zu je 900 Euro. Das ist deutlich weniger als vom Amtsgericht Starnberg verhängt - damals betrug die Tagessatzhöhe 2000 Euro. Allerdings wird bemängelt, dass die Unterhaltspflicht des Herrn Lehmann für seine Frau und seine noch im Haushalt lebende, jüngste Tochter nicht ausreichend gewürdigt wurde.

10.08 Uhr: Das Verfahren ist nun etwa 30 Minuten unterbrochen, da für einen Bericht über Lehmanns Vermögensverhältnisse ein Selbstleseverfahren angeordnet wude.

10.04 Uhr: Der Nachbar zieht hingegen seine Vorwürfe und Strafanträge zurück, Lehmann übernimmt die Kosten des Nachbarn in Sachen Bau und Gericht und räumt ihm ein Wegerecht auf seinem Grundstück ein.

09.58 Uhr: Nun geht es um den Vorwurf der Sachbeschädigung, zu dem Lehmanns Anwalt eine Stellungnahme verliest. Der Ex-Torhüter übernehme Verantwortung und habe mit seinem Nachbarn bereits eine Nachbarschaftsvereinbarung getroffen, um den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

09.54 Uhr: Es wird sich auf eine Verständigung bezüglich eines der drei Vorwürfe geeinigt. 130 bis 170 Tagessätze à 900 Euro - das sind maximal 153.000 Euro.

09.52 Uhr: Eine Verständigung komme offenbar in Betracht, das teilten Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit - es läuft offenbar auf einen Vergleich hinaus. Das Verfahren könnte enden, bevor es richtig beginnt.

09.47 Uhr: Ein Gespräch mit dem Ziel einer Verständigung wurde am 12. September durchgeführt, bei dem Rechtsanwalt Dr. Ufer und Staatsanwalt Dr. Kreutzer teilnahmen. Einen Betrugsvorsatz beim Parkhaus-Vorfall bestreitet Lehmann, während er den „Kettensägen“-Vorfall zugibt. In Sachen Beleidigung ist sich Lehmann sicher, dass das Gericht nicht alle notwendigen Feststellungen vorgenommen hat. Die Staatsanwaltschaft teilt die Ansichten der Verteidigung nicht uneingeschränkt, vor allem in Bezug auf die Beleidigung.

09.42 Uhr: Der dritte Vorwurf, dass Lehmann zweimal die Parkgebühren in einem Parkhaus am Flughafen München prellte, wird ebenfalls verlesen. Lehmann selbst nimmt das ganze Geschehen bislang regungslos hin und blickt auf den Tisch vor ihm, auf dem offenbar die Anklageschrift liegt, die er ab und an umblättert.

09.38 Uhr: Auch die Sachverhalte des ersten Verfahrens zählt der Richter erneut auf - unter anderem bezeichnete er Polizisten als „durchtriebene Lügner“ und sagte, dass bei ihnen „eine Fehlschaltung im Gehirn“ vorliege, als diese seinen Führerschein für einen Monat einziehen wollten. Auch der „Kettensägen“-Vorfall kommt zur Sprache, bei dem Lehmann erst eine Überwachungskamera beschädigte, dann einen Dachbalken ansägte und eine Birke im Garten fällte.

09.36 Uhr: Nach der Klärung der Personalien Lehmanns, offizieller Beruf Fußballtrainer, liest Oberhauser das Urteil vor und erklärt, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Lehmann-Seite Berufung eingelegt haben.

09.33 Uhr: Richter Oberhauser ist da, der Berufungsprozess beginnt.

09.28 Uhr: Lehmann ist da - und steht erstmal geduldig hinter der Anklagebank, um sich fotografieren zu lassen.

09.25 Uhr: Noch ist Jens Lehmann nicht im Gerichtssaal A101 im Strafjustizzentrum eingetroffen. Er wird von den Rechtsanwälten Dr. Florian Ufer und Manuel Weber vetreten. Vorsitzender Richter ist Christoph Oberhauser, Staatsanwalt wie schon im ersten Prozess Dr. Stefan Kreutzer.

09.10 Uhr: Der Prozess gegen den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann wegen eines skurrilen Vorfalls mit einer Kettensäge am Starnberger See geht am Freitag (09.30 Uhr) in die nächste Runde. Am Landgericht München II startet der Berufungsprozess in dem Fall. Vier Verhandlungstage sind angesetzt, das Urteil könnte am 11. Oktober fallen. FOCUS online berichtet live im Ticker.

Richterin: Lehmann inszenierte sich „durchgängig als Opfer der Justiz“

Lehmann wird unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden - also insgesamt 420.000 Euro.

Lehmann habe sich „durchgängig als Opfer der Justiz“ inszeniert, hatte Richterin Tanja Walter in ihrer Urteilsbegründung gesagt. Der 54-Jährige sei jedoch nicht Opfer, er ist Täter" und habe vor Gericht „hanebüchene Geschichten“ zu seiner Verteidigung vorgebracht.

Lehmann hatte sich in dem Prozess gegen ihn mehrfach auf Erinnerungslücken berufen, von Rufmord und falschen Verdächtigungen gesprochen. „Der Einzige, der sich rufschädigend seiner eigenen Person gegenüber verhalten hat, ist der Angeklagte selbst“, sagt dagegen Richterin Walter. Von einer Freiheitsstrafe sah sie dennoch ab und verhängte nur eine Geldstrafe.

„Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden“

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert - und eine Geldauflage von 216.000 Euro. „Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden“, sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer in dem ersten Prozess - oder sie landeten vor Gericht. Die Verteidigung des WM-Helden von 2006 verlangte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und forderte für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Lehmann hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt, darum ist es nicht rechtskräftig geworden.