Lehrerin in Berlin: Neuer Kopftuch-Streit wird vor Arbeitsgericht verhandelt
Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Berliner allgemeinbildenden Schulen beschäftigt erneut die Justiz. Am Montag verhandelte das Berliner Arbeitsgericht den Fall einer türkischstämmigen, kopftuchtragenden Lehrerin, die wegen Diskriminierung eine Entschädigung vom Land Berlin einfordert.
Nach einem Auswahlgespräch Ende Mai hatte die Mathematik- und Deutschlehrerin zunächst kein Anstellungsangebot für eine staatliche Schule erhalten und ist jetzt befristet für ein Jahr an einer privaten Grundschule angestellt. Einen Vergleichsvorschlag lehnten Klägerin und der Vertreter der Senatsbildungsverwaltung zunächst ab, wie das Gericht mitteilte.
Zudem sind zwischen Januar und April kommenden Jahres mindestens vier weitere "Kopftuchfälle" angesetzt, wie das Arbeitsgericht auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur epd mitteilte.
Hintergrund ist das Berliner Neutralitätsgesetz, das religiöse Symbole an Berliner Schulen weitgehend verbietet. In vergangenen Fällen hatten muslimische Lehramtsanwärterinnen oder Lehrerinnen erfolgreich gegen das Verbot wegen Diskriminierung geklagt und eine Entschädigung erstritten. Das Land bietet ihnen in der Regel eine Anstellung an einer Berufsschule an, wo das Verbot religiöser Symbole nicht gilt.
Kopftuch bei Casting kein Thema
Im dem am Montag verhandelten Fall hatte die klagende Lehrerin nach einem sogenannten Casting vor Schulleitern zunächst keine Benachrichtigung oder Jobangebot erhalten, obwohl diese zeitnah erfolgen sollten. Erst auf Nachfrage durch ei...