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Bremer Amtsgericht bestätigt Abschiebehaft für Clan-Mitglied

Der Angeklagte, ein führendes Mitglied des Miri-Clans, bleibt voerst in Abschiebehaft.
Der Angeklagte, ein führendes Mitglied des Miri-Clans, bleibt voerst in Abschiebehaft.

Ibrahim Miri will sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen seine Inhaftierung und eine mögliche Abschiebung wehren. Eine erste Beschwerde scheiterte, doch der Fall beschäftigt die Gerichte weiter.

Bremen (dpa) - Ein illegal nach Deutschland eingereistes Mitglied des libanesischen Miri-Clans bleibt in Abschiebehaft. Das Amtsgericht Bremen bestätigte seine am 30. Oktober erlassene Haftanordnung.

Die vom Anwalt des Inhaftierten eingereichte Beschwerde sei nun zur endgültigen Entscheidung ans Landgericht Bremen weitergeleitet worden, teilte die Sprecherin des Amtsgerichts am Donnerstag mit. Mehrere Medien hatten zuvor über den Beschluss des Amtsgerichts berichtet.

Das Landgericht bestätigte den Eingang der Unterlagen. Allerdings werde die zuständige Beschwerdekammer, die auch als Strafkammer arbeite, in dieser Woche keine Entscheidung treffen können, sagte der Sprecher des Landgerichtes. «So schnell wie möglich, spätestens aber bis zum 2. Dezember», betonte er. Bis zum 2. Dezember gilt der Abschiebehaftbefehl, der aber danach noch verlängert werden könnte.

Der wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilte Ibrahim Miri war im Juli in den Libanon abgeschoben worden - nachdem er bereits viele Jahre lang ausreisepflichtig war. Ende Oktober tauchte er wieder in Bremen auf, stellte einen Asylantrag und wurde festgenommen.

Miris Asylantrag wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als «offensichtlich unbegründet» abgelehnt. Gegen diese Entscheidung sind Rechtsmittel möglich. Allerdings ging beim Verwaltungsgericht Bremen zunächst kein entsprechender Antrag ein. Die Frist läuft offensichtlich erst am kommenden Dienstag ab.

Miris Rechtsanwalt Albert Timmer erklärte, das Bundesamt habe ihm den negativen Asylbescheid am vergangenen Freitag (8. November) persönlich in seiner Kanzlei überreichen lassen. «Dieser Bescheid war aber nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Diese ist wohl im "Eifer des Gefechts" vergessen worden», sagte Timmer in einer schriftlichen Mitteilung. Der Bescheid sei ihm dann am Dienstag noch einmal auf dem Postweg inklusive Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden. Von diesem Tag an gelte eine einwöchige Frist für die Erhebung einer Klage. «Die Klage und der Eilantrag werden fristgerecht erhoben», versicherte der Anwalt.

Die Bremer Innenbehörde stellte laut Timmer eine neue Ausweisungsverfügung für den Fall zu, dass das Landgericht die Abschiebehaftanordnung aufhebt. Darin werde verfügt, dass sich Miri alle zwei Tage bei einem Polizeirevier melden müsse. «Herr Miri ist bereit, eine solche Meldeauflage zu akzeptieren», sagte Timmer.