Licht-Test 2024: Kostenlose Überprüfung Ihrer Autobeleuchtung – jetzt Termin sichern
Ab dem 1. Oktober können Autofahrer beim Lichttest 2024 völlig kostenfrei ihre Kfz-Beleuchtung von Profis checken lassen. Wir sagen, welche Werkstätten teilnehmen und mit welchen Tricks und Tipps Fahrer gut durch die dunkle Jahreszeit kommen.
Schon seit 1956 gibt es bundesweit in Werkstätten die Aktion Licht-Test im Oktober.
Überprüft werden Funktion und Einstellung von Fern- und Abblendlicht, Brems-, Begrenzungs- und Parkleuchten, sowie Blinker und Warnblinker. Auch die Nebelschlussleuchten und erlaubte Zusatzscheinwerfer werden beim kostenlosen Lichttest 2024 begutachtet.
Ist alles in Ordnung, gibt es die begehrte Plakette für die Windschutzscheibe, mit der Sie anderen Verkehrsteilnehmern zeigen, dass die Beleuchtung Ihres Fahrzeugs sicher funktioniert.
Tipps fürs Fahren in der dunklen Jahreszeit
Im Dunkeln zur Arbeit fahren - und im Dunkeln wieder nach Hause kommen: Wer im Herbst und Winter nicht im Homeoffice sitzt, greift als Autofahrer fast automatisch jeden Tag mehrmals zum Lichtschalter. Mit diesen Tricks und Tipps kommen Fahrerinnen und Fahrer gut durch die dunkle Jahreszeit.
1. Nebelscheinwerfer sinnvoll einsetzen
Nicht vorgeschrieben, aber hilfreich sind Nebelscheinwerfer am Auto. Die dürfen jedoch nur bei wetterbedingter schlechter Sicht wie Regen, Nebel oder Schneefall eingesetzt werden.
Zusätzlich wird am besten das Standlicht und nicht das Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet. Da die Nebelscheinwerfer ihr Licht eher in die Breite streuen und meist tief liegen, blenden die feinen Wassertropfen den Fahrer weniger. Allerdings leuchten sie nicht weit, so dass die Geschwindigkeit stark reduziert werden sollte.
Bei Nebelsichtweiten von weniger als 50 Metern gilt maximal Tempo 50. Erst dann darf auch die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Ist sie schon bei besserer Sicht aktiv, droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. Als Anhaltspunkt dienen die Leitpfosten am Rande von Straßen und Autobahnen, die in der Regel 50 Meter Abstand zueinander haben.
2. Strenge Vorgaben bei Zusatzscheinwerfern
Nicht alle Scheinwerfer und Leuchten sind für die Verwendung am Auto zulässig. Laut Gesetz müssen alle Lampen, Leuchten, Scheinwerfer, Strahler, Blinker und Rückleuchten für das jeweilige Fahrzeug eine Bauartgenehmigung besitzen und gemäß Bauartgenehmigung verwendet werden, erklärt Thorsten Rechtien vom Tüv Rheinland. Ein Scheinwerfer darf nicht einfach umgerüstet oder umgebaut werden, die Lampen müssen in den jeweiligen Scheinwerfer passen und ein E-Prüfzeichen besitzen.
3. Andere Lampen und Pflege - was ist sinnvoll?
Bei Umrüstkits, die von konventionellen H7-Scheinwerfern auf LED-Scheinwerfer umstellen, mahnt Tüv-Experte Rechtien zur Vorsicht: "Wenn diese Retro-Fits keine Bauartgenehmigung für den jeweiligen Fahrzeugtyp und Scheinwerfer besitzen, dürfen sie nicht verwendet werden, da die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt."
Besondere Pflege benötigen Scheinwerfer und Rückleuchten zwar nicht. Je nach Außentemperatur können sie allerdings von innen beschlagen. Das passiere häufig durch einen großen Temperaturunterschied, ein defektes Belüftungssystem oder falsch montierte Leuchtmittel. Die Kfz-Innung Gifhorn rät dann dazu, die Scheinwerfer einfach anzuschalten, damit die Feuchtigkeit durch die Wärmeentwicklung entweichen kann.
Blinde Reflektoren im Inneren sollten allerdings in der Werkstatt getauscht werden, Gleiches gilt für matte und milchige Gläser.
Bei schlechter Sicht: Nicht auf die Lichtautomatik verlassen
Bei diesigem Herbstwetter oder Nebel sollten sich Autofahrer und Autofahrerinnen nicht auf die Lichtautomatik verlassen. Auch die modernste Technik erkennt laut ADAC widrige Lichtverhältnisse nicht verlässlich. Autofahrer sollten im Zweifel das Abblendlicht selbst bedienen. Bei schlechter Sicht sei es auch tagsüber vorgeschrieben – alternativ können Nebelscheinwerfer angeschaltet werden, so der Autoclub.
Das Tagfahrlicht, das sich bei vielen Autos mit der Zündung anschaltet, sorgt dagegen nicht immer ausreichende Sichtbarkeit – auch, weil es nur vorn am Fahrzeug leuchtet. Anders die Nebelschlussleuchte: Sie ist so hell, dass sie rückwärtigen Verkehr auch blenden kann. Anschalten darf man sie laut ADAC nur, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Dann liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h.
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