Lindner, Buschmann, Stark-Watzinger - Gesetz greift nicht! Warum die drei Ex-FDP-Minister 4900 Euro pro Monat verlieren
Das Bundesministergesetz sieht in einer Ausnahme auch für Minister, die nach weniger als vier Jahren aus der Regierung ausscheiden, Pensionsansprüche vor. Die drei ehemaligen FDP-Minister profitieren von dieser Regelung aber nicht - Schuld ist der Kanzler.
Erst nach mindestens vier Jahren Amtszeit erwerben Bundesminister Anspruch auf eine Pension von 4900 Euro pro Monat, wenn sie im Ruhestand sind. Das besagt §15 Abs. 1. des Bundesministergesetzes. Darin steht aber auch folgender Satz: „Bei einer Beendigung des Amtsverhältnisses aus den in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Gründen oder im Falle einer Auflösung des Bundestages und einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren gilt dies als Amtszeit von vier Jahren.“
Dieses Konstrukt nennt sich rechtliche Fiktion und klingt zunächst so, als wäre für die drei scheidenden FDP-Minister in Sachen Pension alles in Ordnung. Der Knackpunkt für Lindner, Stark-Watzinger und Buschmann sind aber die Bedingungen, unter denen die Minister ihr Amt verlieren. Eine vorzeitige Entlassung oder ein Rücktritt aus freien Stücken führen nämlich nicht zu Pensionsansprüchen. Damit wären 4900 Euro pro Monat futsch.
Drei Gründe für Pensionsansprüche früh ausgeschiedener Minister - keiner trifft zu
Eine Auflösung des Bundestags gab es bisher nicht. Folgt eine solche noch, hätte sie auf Pensionsansprüche bereits entlassener oder zurückgetretener Minister keinen Einfluss mehr. Bleiben die in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannte Gründe. In diesem Paragraphen steht folgendes:
„Das Amtsverhältnis der Mitglieder der Bundesregierung endet
mit der Entlassung des Bundeskanzlers, wenn der Bundestag ihm nach Artikel 67 des Grundgesetzes das Misstrauen ausgesprochen hat,
mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages,
mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.“
Weil der Kanzler noch im Amt ist, gucken FDP-Minister in die Röhre
Auch diese beiden Gründe sind nicht ursächlich für das Aus der drei FDP-Minister Lindner, Stark-Watzinger und Buschmann, da Bundeskanzler Scholz noch immer amtiert. Hier hätte nach Einschätzung von Experten ein zeitnahes Ende der Amtszeit des Kanzlers wohl ebenfalls keine Folgen für die Pensionsansprüche.
Anders verhält es sich bei Volker Wissing, wenn die Ampel vor dem Ende der Legislaturperiode auseinanderbricht. Er würde aus seinem Ministeramt scheiden, nachdem Scholz das Misstrauen ausgesprochen wurde oder der Bundestag sich auflöst. Damit würde §15 des Bundesministergesetzes greifen.
In letzter Konsequenz hieße das, dass sich lediglich für alle drei vorzeitig ausgeschiedenen Minister keine Pensionsansprüche aus ihrem Ministeramt ergeben. Schuld ist schlussendlich der Kanzler, weil er noch im Amt ist. Auch das könnte ein Grund sein, dass sich die FDP-Minister später nicht gerne an die Ampel zurückerinnern.