Im Liveticker - Überraschung! Woidke zum Ministerpräsidenten gewählt - sogar mit Oppositions-Stimmen
Knapp drei Monate nach der Landtagswahl in Brandenburg stellt sich der bisherige Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) am Mittwoch im Landtag erneut zur Wahl als Ministerpräsident.
Der SPD-Politiker Dietmar Woidke ist zum vierten Mal zum brandenburgischen Ministerpräsidenten gewählt worden. Der 63-Jährige, der an der Spitze der bundesweit ersten SPD/BSW-Koalition steht, musste dabei in Potsdam einen kleinen Dämpfer hinnehmen. Die erforderliche Mehrheit bekam er erst im zweiten Wahlgang.
Für Woidke stimmten im Landtag 50 Abgeordnete, 36 Abgeordnete votierten gegen ihn, ein Abgeordneter enthielt sich. Für die Wahl waren 45 Ja-Stimmen notwendig. SPD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) haben zusammen 46 Abgeordnete. Woidke, der nach der Wahl den Amtseid ablegte, bekam also auch Ja-Stimmen aus der Opposition.
Hier lesen Sie die Sitzung des Landtages im Ticker-Protokoll:
11.01 Uhr: Zweiter Wahlgang: Für Woidke stimmten 50 Abgeordnete. Damit hat er die absolute Mehrheit erreicht - sogar mit Stimmen der Opposition. Dietmar Woidke ist damit erneut Ministerpräsident von Brandenburg.
10.54 Uhr: Nun wird die Sitzung einmal mehr unterbrochen, die Stimmen des zweiten Wahlgangs werden nun gezählt.
10.46 Uhr: Der Landtag setzt seine Sitzung fort. Der zweite Wahlgang läuft ebenso ab wie der erste: Alle Abgeordneten werden aufgerufen und gehen dann zur geheimen Stimmabgabe in eine Wahlkabine. Wieder braucht Dietmar Woidke 45 Stimmen.
Sensation im Landtag: Woidke verpasst die Mehrheit im ersten Wahlgang
10.26 Uhr: Dietmar Woidke scheitert in Brandenburger Landtag im erstem Wahlgang - nun ist die Sitzung des Landtages unterbrochen.
10.23 Uhr: 85 Stimmen wurden abgegeben. Es gab zwei ungültige Stimmen. 43 Abgeordnete stimmten für Dietmar Woidke - das genügt nicht.
10.13 Uhr: Die Landtagssitzung wird unterbrochen, nun folgt die Auszählung der Stimmen. Um 10.25 Uhr soll es weitergehen.
10.12 Uhr: Die SPD-BSW-Koalition besitzt eine knappe Mehrheit von 46 Stimmen.
10.06 Uhr: Die Wahl des Ministerpräsidenten startet jetzt. Die AfD stellt keinen eigenen Kandidaten zur Wahl. Damit ist Dietmar Woidke der einzige Kandidat. Die Wahl ist geheim, jeder Abgeordnete wird namentlich aufgerufen und verschwindet dann in eine Wahlkabine.
10.00 Uhr: Die Sitzung des Landtages startet.
09.45 Uhr: Um 10 Uhr wird der Landtag von Brandenburg seine Sitzung starten. Erster Punkt der Tagesordnung: die Wahl des Ministerpräsidenten.
Wer tritt zur Wahl an?
Bislang ist nur Woidkes Kandidatur bekannt, er will die künftige Koalition aus SPD und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) anführen. Laut Landesverfassung ist aber jedes Mitglied des Landtags vorschlagsberechtigt, es könnten also theoretisch noch weitere Kandidatinnen oder Kandidaten ins Rennen geschickt werden - etwa von der AfD.
Wie läuft die Wahl ab?
Die Wahl des Ministerpräsidenten regelt Artikel 83 der Landesverfassung. Danach wird ohne vorherige Aussprache und in geheimer Abstimmung gewählt. Erhält im ersten Wahlgang kein Kandidat im Landtag die Stimmen der „Mehrheit seiner Mitglieder“ - also die absolute Mehrheit - gibt es eine zweite Runde. Der aktuelle Brandenburger Landtag hat 88 Sitze, eine absolute Mehrheit wäre also mit 45 Stimmen erreicht. Gelingt dies auch im zweiten Wahlgang nicht, reicht im dritten eine einfache Mehrheit.
Ist Woidkes Wahl sicher?
Die Regierungsfraktionen von SPD und BSW haben zusammen eine absolute Mehrheit - und zwar 46 von 88 Sitzen. Allerdings drohte der BSW-Abgeordnete Sven Hornauf, aus Protest gegen die Stationierung des Raketenabwehrsystems Arrow 3 in Brandenburg nicht für Woidke zu stimmen. In diesem Fall hätten SPD und BSW aber immer noch 45 Stimmen, was noch knapp einer absoluten Mehrheit entspricht. Denkbar ist auch, dass einzelne Abgeordnete der CDU für Woidke stimmen.
Was passiert beim Scheitern der Wahl
Wird in keinem Wahlgang ein Ministerpräsident oder eine Ministerpräsidentin gewählt, muss letztlich der Landtag womöglich neu gewählt werden. In der Landesverfassung heißt es dazu: „Kommt die Wahl innerhalb von drei Monaten nach der Konstituierung des Landtages nicht zustande, so gilt der Landtag als aufgelöst.“ Die konstituierende Sitzung des neuen Landtags fand am 17. Oktober statt, die Dreimonatsfrist läuft also Mitte Januar ab.