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Lockerungen der Corona-Maßnahmen: Das schlägt der Bund vor

Zahlreiche Bundesländer verfolgen immer konkretere Lockerungspläne, allen voran Thüringen mit seinem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow. Was aber schlägt der Bund vor?

Stuttgart: Zahlreiche Menschen genießen im Kurpark die Sonne. Wenn es nach dem Bund geht, sollen schon bald wieder Gruppen bis zu einer Größe von zehn Menschen zusammenkommen dürfen. Foto: Christoph Schmidt / dpa
Stuttgart: Zahlreiche Menschen genießen im Kurpark die Sonne. Wenn es nach dem Bund geht, sollen schon bald wieder Gruppen bis zu einer Größe von zehn Menschen zusammenkommen dürfen. Foto: Christoph Schmidt / dpa

Nach dem Willen des Bundes sollen die Corona-Regeln ab dem 6. Juni leicht gelockert werden. So sollen sich etwa wieder zehn Personen draußen treffen dürfen. Das steht in einer Vorlage des Bundes für Gespräche mit den Ländern, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Befristet werden sollen die Beschränkungen bis zum 29. Juni; in einer früheren Version des Papiers war zunächst vom 5. Juli die Rede.

Das schlägt der Bund vor:

  • Private Treffen: Maximal zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte sollen sich in der Öffentlichkeit oder zu Hause treffen dürfen. Hygiene- und Abstandsregeln seien weiter zu beachten. Sind die Räume zu Hause zu klein, sollten sich nur so viele Personen versammeln, dass die Schutzregeln eingehalten werden können. Der Raum sollte ausreichend gelüftet werden. Wegen des deutlich geringeren Infektionsrisikos sollte man sich aber nach Möglichkeit im Freien verabreden. In jedem Fall müsse nachvollziehbar sein, wer bei einem Treffen dabei war.

  • Der Personenkreis, mit dem man Kontakt hat, sollte möglichst klein und konstant gehalten werden. Veranstaltungen und Versammlungen mit eigenem Hygienekonzept seien separat zu betrachten, gleiches gelte für Kitas und Schulen.

  • Verschärfungen möglich: Wo es die Infektionszahlen erfordern, sollten weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden.

  • Mindestabstand: In der Öffentlichkeit sollte weiterhin der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sollte in bestimmten öffentlichen Bereichen weiter gelten.