Lohnt sich nicht immer - Auf diese sechs Stolperfallen müssen Sie bei einer Betriebsrente achten

Seit 2019 müssen Chefs bei der betrieblichen Altersvorsorge Zuschüsse zahlen.<span class="copyright">Colourbox.de</span>
Seit 2019 müssen Chefs bei der betrieblichen Altersvorsorge Zuschüsse zahlen.Colourbox.de

Die Bundesregierung will Betriebsrenten künftig noch einfacher machen. Schon heute profitiert mehr als die Hälfte der Beschäftigten davon. Damit Sie im Ruhestand wirklich mehr Geld zur Verfügung haben, müssen Sie aber einige Punkte beachten.

Rund 54 Prozent der Beschäftigten in Deutschland zahlen bereits in eine betriebliche Altersvorsorge ein, schätzt das Bundessozialministerium. Künftig sollen es noch mehr werden. Die Bundesregierung plant, für kleine Unternehmen bürokratische Hürden abzubauen, damit diese ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anbieten können. Außerdem soll es mehr staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen geben, einmal für die Arbeitnehmer über höhere staatliche Zuschüsse und einmal für die Arbeitgeber über höhere Steuererleichterungen.

Wie funktioniert eine Betriebsrente?

Für die betriebliche Altersvorsorge wird ein Teil Ihres Bruttogehalts abgezogen und direkt angelegt. Ihr Nettoverdienst sinkt also während des Arbeitslebens etwas, dafür bekommen Sie später eine höhere Rente. Das Prinzip nennt sich Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber legt das Geld seiner Mitarbeiter dann möglichst gewinnbringend an. Je nach Unternehmen haben die Angestellten dabei ein Mitspracherecht. Grundsätzlich gibt es fünf Anlageformen: Das Unternehmen kann die Gelder der betrieblichen Altersvorsorge an einen Direktversicherer in Form einer Lebens- oder Rentenversicherung leiten sowie an eine Pensions- oder Unterstützungskasse, in der sich meistens mehrere Unternehmen organisieren. In allen diesen Fällen ist die Höhe Ihrer späteren Betriebsrente vom Anlageerfolg abhängig. Anders sieht das bei Direktzusagen aus, die oft Konzerne nutzen. Hier wird von Anfang an eine bestimmte Betriebsrente garantiert. Der Konzern versucht dann, aus den Mitteln seiner Angestellten mehr Profit zu schlagen, als er über die Rentengarantie später ausgeben muss.

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen auf Wunsch eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Außerdem wird diese Rentenart vom Staat gefördert. Zum einen sind die Vorsorgebeträge steuer- und abgabenfrei. Die Grenze liegt hier dieses Jahr bei 7248 Euro, also 604 Euro pro Monat. Erst darüber werden Sozialabgaben fällig. Liegt Ihr Bruttoeinkommen bei maximal 2575 Euro pro Monat, kann der Arbeitgeber zudem 30 Prozent der Rentenbeiträge für die betriebliche Altersvorsorge steuerlich absetzen. So sollen Geringverdiener motiviert werden, ebenfalls zu investieren.

Stolperfalle 1: Sie können trotz Betriebsrente weniger Geld bekommen

Theoretisch kann es passieren, dass Ihre Rente trotz jahrzehntelanger Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) am Ende geringer ausfällt, als wenn Sie darauf verzichtet hätten. Grund dafür ist, dass die Einzahlungen für die bAV direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Damit sinkt nicht nur Ihr Nettogehalt ein wenig, Sie zahlen auch weniger Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung – entsprechend sinken auch Ihre Ansprüche daraus. So kann es passieren, dass Sie mit der bAV weniger zusätzliche Rente hinzugewinnen, als Sie durch die geringeren Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung verlieren. Bevor Sie also in eine bAV investieren, sollten Sie sich deren Bedingungen gut durchrechnen.

Stolperfalle 2: Auf eine Betriebsrente werden höhere Sozialabgaben fällig

Auf Renten müssen generell Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, doch deren Höhe unterscheidet sich zwischen gesetzlicher Rente und Betriebsrenten. Im ersten Fall zahlen Rentner nur den Arbeitnehmer-Anteil der Sozialabgabe, den Arbeitgeber-Anteil übernimmt die Rentenversicherung. Bei Betriebsrenten müssen Sie beide Anteile selbst zahlen, also doppelt so viel. Um dem entgegenzuwirken, gibt es für Betriebsrenten seit 2020 einen Freibetrag, auf den keine Abgaben fällig werden. Er liegt allerdings nur bei 176,75 Euro pro Monat. Auch hier müssen Sie gut ausrechnen, ob sich die Betriebsrente am Ende für Sie lohnt. Fallbeispiel Kurt: PUSH - „Drum prüfe, wer sich lange bindet“ - Wie die Betriebliche Altersvorsorge für Kurt zum finanziellen Desaster wurde

Stolperfalle 3: Sie sind auf Ihr Unternehmen angewiesen

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge geben Sie die Kontrolle über einen Teil Ihrer Rentenvorsorge an Ihren Arbeitgeber ab. Sie müssen also darauf vertrauen, dass dieser Ihre Beiträge möglichst gewinnbringend anlegt. Direktversicherer, Pensionskassen und Unterstützungskassen investieren die Beiträge deswegen meist sehr risikoarm. Das macht die Anlage sehr sicher, bringt Ihnen aber auch keine hohen Renditen ein. Bei Pensionsfonds hingegen sind die Renditen höher, allerdings besteht auch die Gefahr, dass der Fonds Verluste einfährt. In diesem Fall wären nur Ihre Einzahlungen garantiert, diese bekommen Sie in jedem Fall wieder.

Stolperfalle 4: Ihr Unternehmen sollte sich an der Altersvorsorge beteiligen

Für Arbeitgeber hat die Entgeltumwandlung der bAV den Vorteil, dass Sie ebenfalls weniger Sozialabgaben für Sie leisten müssen, also Geld sparen. Deswegen hat die Bundesregierung ab 2019 Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich an der betrieblichen Altersvorsorge zu beteiligen. Sie müssen seitdem mindestens 15 Prozent Ihrer Beiträge als Zuschuss obendrauf zahlen. Das gilt allerdings nur für Anlagen bei Direktversicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds. Bei Unterstützungskassen und Direktzusagen, also wenn die Arbeitgeber das Geld selbst ohne Hilfe Dritter anlegen, sind keine Zuschüsse verpflichtend.

Zudem ist ein Zuschuss von 15 Prozent nicht gerade üppig. Viele Arbeitgeber bieten deswegen mehr. Je höher die Zuschüsse, desto lohnender ist eine bAV für Sie. Auch hier gilt es, die genauen Beträge im Einzelfall auszurechnen.

Stolperfalle 5: Arbeitgeber-Beiträge können verfallen

Was Sie selbst von Ihrem Bruttogehalt in einer bAV investiert haben, kann Ihnen niemand mehr nehmen, egal, ob Sie etwa den Arbeitgeber wechseln oder dieser in die Insolvenz geht. Anders sieht es mit den Arbeitgeber-Zuschüssen aus. Sie verfallen, wenn Sie das Unternehmen nach weniger als fünf Jahren in der bAV und/oder vor Ihrem 25. Geburtstag verlassen. Ebenso können Teile der Zuschüsse zurückgefordert werden, wenn das Unternehmen in die Insolvenz geht.

Stolperfalle 6: Sie müssen sich trotzdem immer selbst informieren

Alle bisher gegebenen Informationen beruhen auf dem heutigen Stand der Gesetze. Da ein Arbeitsleben aber 45 Jahre und länger dauern kann, werden sich manche der Bestimmungen im Laufe der Zeit ändern. Ihr Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, Sie über diese Änderungen zu informieren. Eine solche Pflicht existiert nur für Regeln, die direkt das bAV-Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber betreffen. Das greift etwa, wenn neue Unter- oder Obergrenzen für die Entgeltumwandlung gesetzt würden, sich Regelungen ändern, wie der Arbeitgeber das Geld anlegen muss oder plötzlich Steuern und Abgaben auch die bAV-Beiträge fällig würden.

Alles andere fällt in Ihre eigene Zuständigkeit. Das Bundesarbeitsgericht urteilte 2020, dass Ihr Arbeitgeber Sie etwa nicht informieren muss , wenn sich an der Besteuerung von Betriebsrenten etwas ändert. Der Arbeitgeber habe keine Pflicht, „die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen“. Er muss also auch nicht für Sie entscheiden, ob eine bAV für Sie lohnender ist als die gesetzliche Rente oder eine private Form der Vorsorge.

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