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Mann in Taiwan heiratet vier mal in 37 Tagen

Manche Menschen lieben einfach Hochzeiten. Dieser Mann aus Taiwan aber hatte eine besondere Motivation, um innerhalb von sechs Wochen gleich vier mal zu heiraten.

Hoffentlich musste der heiratsfreudige Mann nicht für jede der vier Hochzeiten einen neuen Ring kaufen. (Symbolbild: Getty)
Hoffentlich musste der heiratsfreudige Mann nicht für jede der vier Hochzeiten einen neuen Ring kaufen. (Symbolbild: Getty)

Bei dem Bankangestellten aus der Hauptstadt Taipeh handelt es sich aber nicht um einen Heiratsschwindler. Jedenfalls nicht im herkömmlichen Sinne. Denn bei allen vier Hochzeiten war die Frau an seiner Seite die selbe Person. Zum ersten Mal heiratete das Paar am 6. April des vergangenen Jahres. Kurz darauf aber war die Ehe geschieden und erneut geschlossen. Spätestens, als sich das Prozedere Ende April zum dritten Mal wiederholte, wurde sein Arbeitgeber etwas misstrauisch.

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Denn in Taiwan stehen einem frisch vermählten Angestellten acht Urlaubstage zu, die der Bankangestellte bei jeder seiner am Ende vier Hochzeiten in Anspruch nahm. In nur 37 Tagen ließ er sich zudem dreimal von seiner Braut scheiden, wie lokale Medien berichteten. Dabei folgte direkt am Tag nach jeder der Scheidungen direkt die "Versöhnung" und die erneute Hochzeit. Da die Bank Verdacht schöpfte, zeigte sie sich nur bereit, für die erste Hochzeit auch die acht Urlaubstage zu bezahlen.

Beschwerde vor dem Arbeitsgericht

Daraufhin reichte der vierfache Ehemann eine Beschwerde bei der Arbeitsbehörde der Stadt ein, die der Bank eine Strafe von umgerechnet etwa 600 Euro aufbrummte. Das wollte sich die Bank nicht gefallen lassen und widersprach dem Urteil der Behörde. Zwar stimmte der zuständige Beamte der Arbeitsbehörde der Bank zu, dass der Angestellte sich nicht im nachvollziehbaren Rahmen verhalten habe. Gleichzeitig aber gebe es keinen entsprechenden Paragraphen im Arbeitsgesetz, der explizit untersage, die gleiche Person mehrfach zu heiraten, um bezahlten Urlaub zu nehmen. Tatsächlich sei der Beschwerde des Mannes also Recht zu geben.

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