Martin Rütter gewinnt Verfahren gegen Hundezüchter

Ein Hundezüchter hatte vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den TV-Hundetrainer angestrengt. Es ging um den Verkauf von Welpen. Nun wurde das Urteil verkündet.

Martin Rütter nimmt in Sachen Tierschutz kein Blatt vor den Mund. Das wird sicher auch seine Sendung
Martin Rütter nimmt in Sachen Tierschutz kein Blatt vor den Mund. Das wird sicher auch seine Sendung "Martin Rütter - Die Welpen kommen" (ab 28.6. auf RTL) zeigen. (Bild: RTL / Arya Shirazi)

Der Gerichtsstreit zwischen Hundeprofi Martin Rütter und einem Hundezüchter hatte hohe Wellen geschlagen. Im Rahmen von Auftritten hatte Rütter explizit vor dem Kauf von Welpen bei diesem bestimmten Hundezüchter gewarnt. Der Mann sah sich dadurch in seinem Geschäft geschädigt strebte vor Gericht eine einstweilige Verfügung an. Nun hat das Gericht entschieden, wie die "Bild" berichtete.

Gericht weist Verfahren gegen Rütter ab

Ein Sprecher sagte der Zeitung am Mittwoch, 21.6.: "Das Gericht hat den Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Es sah die Dringlichkeit eines Eilverfahrens nicht, da dem Antragsteller die Aussagen des Martin Rütter schon seit längerer Zeit bekannt waren. Einige der Aussagen des Herrn Rütter hat das Gericht zudem als erlaubte Meinungsäußerungen eingestuft."

Hunde-Profi reagiert mit Insta-Video

In einem Video auf seinem Instagram-Account bedankte sich Rütter für die zahlreichen Glückwünsche zu seinem Geburtstag am 22.6. und äußerte sich danach zu der Auseinandersetzung mit dem Welpen-Händler. Dabei bezog er sich vor allem auf den Vorwurf, er sei mit seinem Tierschutzverein ein "Mitbewerber" des Hundezüchters, den das Gericht nun abwies. Der nächste Schritt sei nun, dass sich politisch etwas ändere beim Thema Welpenschutz.

Schon direkt nach der Gerichtsverhandlung hatte sich Rütter auf Instagram optimistisch gezeigt: Seine Behauptungen über die Zustände beim entsprechenden Welpenhändler seien keine "Fake-Geschichten", sondern allesamt dokumentiert und filmisch zu belegen, sagte er in dem Kurzvideo auf seinem Account Martin Ruetter Official.

Die vergangenen Wochen seien "emotional aufreibend" gewesen, so Rütter, "weil es natürlich ganz wichtig war, dass wir in einem Land leben, wo man seine freie Meinung sagen darf, und das hat das Gericht dem Herrn W. auch nochmal erklärt", so der Hundecoach auf Instagram. Auch vor dem Urteil bezüglich der einstweiligen Verfügung, wollte sich Martin Rütter keinen Maulkorb verpassen lassen, schon gar nicht, was seine Appelle in Sachen Tierschutz angeht: "Kauft keine Hunde im Zoofachhandel, nicht in der Welpenstube W..., nicht bei eBay. Geht zu seriösen, liebevollen Züchtern – oder noch besser, geht in die Tierheime, die sind proppenvoll", so der Aufruf auf Instagram.

Hundeprofi im Kampf für den Tierschutz: Auftritt von Martin Rütter: Welpenhändler wird auf Bühne ausgebuht

Unabhängig vom konkreten Streitfall zwischen dem TV-Hundetrainer und dem beschuldigten Welpenhändler bleibt die artgerechte Tierhaltung ein schwieriges Thema, das auch die Polizei regelmäßig beschäftigt. Vor allem in Form von illegalem Tierhandel, der oft unter tierschutzwidrigen Bedingungen im Ausland aufgezogene Tiere betrifft, die viel zu jung von der Mutter getrennt und nach Deutschland transportiert werden. "Diese sogenannten 'Kofferraumwelpen' oder 'Wühltischwelpen' sind oft derart geschwächt und krank, dass sie häufig wenige Tage nach dem Kauf versterben oder eingeschläfert werden müssen", heißt es in einem entsprechenden Beitrag der Polizeilichen Kriminalprävention.

Geht zu seriösen, liebevollen Züchtern – oder noch besser, geht in die Tierheime, die sind proppenvollMartin Rütter

Vor dem Kauf von jungen Hunden mittels Anzeigen auf Onlineportalen, Kleinanzeigen und Tageszeitungen wird ausdrücklich gewarnt. Stattdessen solle nur bei einem Händler mit entsprechender Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz und nur mit einem fachmännisch geprüften Kaufvertrag gekauft werden. "Käuferinnen und Käufer von Tieren sollten genau auf das Aussehen und Verhalten des Welpen achten und bestenfalls das Muttertier gesehen haben", heißt es in den Empfehlungen. Und weiter: "Vor dem Kauf des Tieres sollte man den Hund einem Tierarzt vorstellen oder sich Kopien tierärztlicher Atteste geben lassen." Zudem sollte auf notwendige Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen, den aktuellen EU-Heimtierausweis, das Chippen des Welpen und rassespezifische Voruntersuchungen geachtet werden.

Welpenkauf nur bei seriösen Händlern empfohlen

Einen Appell, unseriöse Händler nicht ungestraft davonkommen zu lassen, gibt es auch vonseiten der Polizei: "Melden Sie unseriöse Züchterinnen und Züchter, illegale Händlerinnen und Händler oder Vermittler beim Veterinäramt, der obersten Veterinärbehörde des jeweiligen Bundeslandes (i.d.R. das Landwirtschaftsministerium) oder der Polizei."

Martin Rütter jedenfalls sieht seinen Kampf noch ganz am Anfang: "Leute, lasst uns den Tierschutz weiter voranbringen und dafür sorgen, dass die Politik schon bald reagiert und in Zukunft so ein Martyrium für Hunde nicht mehr als legal bezeichnet werden darf", unterschrieb Rütter sein Video auf Instagram. Ob der Hundezüchter nach der Entscheidung des Gerichts in Berufung gehen wird, ist bisher noch nicht bekannt.

VIDEO: Zwischenfall in der Martin-Rütter-Sendung "Die Unvermittelbaren"