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"Mary Poppins" und Co.: Diese Filme sind an Karfreitag verboten

Kein "Superkalifragilistikexpialigetischer" Kino-Auftritt für das fliegende Kindermädchen "Mary Poppins" am Karfreitag. (Bild: Shutterstock / Eric Broder Van Dyke)
Kein "Superkalifragilistikexpialigetischer" Kino-Auftritt für das fliegende Kindermädchen "Mary Poppins" am Karfreitag. (Bild: Shutterstock / Eric Broder Van Dyke)

Nicht nur das bezaubernde Kindermädchen "Mary Poppins" von 1964 wird in Deutschland zu Ostern nicht gezeigt, auch andere Filme sind davon betroffen. Tatsächlich befinden sich über 700 Produktionen auf einer Liste, die an Karfreitag nicht gezeigt werden dürfen. Bei manchen Filmen ist es selbsterklärend, warum sie nicht ganz so passend für diesen Tag sind, aber bei einigen stellt sich die Frage: warum nur?

Prädikat: Nachvollziehbar

Karfreitag zählt als Volkstrauertag. Wenn das Verbot eines Films nachvollziehbar erscheint, dann bei "Das Leben des Brian". Die Religionssatire sorgt für gemischte Gefühle. Bei Christen gilt der Film wegen seines Inhalts als umstritten, trotzdem genießt er auch Kultstatus. Zu diesem Streifen ordnen sich auch Filme wie "Knochenbrecher schlägt wieder zu", "A Nightmare On Elm Street" und "Blutrausch der Zombies" ein. Diese Horrorklassiker könnten den kirchlichen Feiertag eines strenggläubigen Christen durchaus stören. Auch die Verbannung von "The Rocky Horror Picture Show" lässt sich aufgrund der sexuellen Anspielungen und der absurden Handlung irgendwie nachvollziehen. Sexuell anzüglich sind auch Streifen wie "Angela, Körper in Ekstase" und "Der Schulmädchenreport".

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Familienfilme feiertagsuntauglich?

Ein fliegendes Kindermädchen namens "Mary Poppins", das den Familiensegen rettet und ein Mädchen, dass glücklich durchs Leben geht: Warum ist das, wenn es nach der FSK geht, für Feiertage nicht geeignet? Bei manchen Filmen besteht das Ausstrahlungsverbot nur, weil Verleiher aufgrund der hohen Kosten oder aus Versäumnis den Film nicht auf "Feiertagstauglichkeit" haben prüfen lassen. Im Laufe der Jahre hat man dieses Verbot zwar wieder gelockert. In der Liste ist der Familienfilm jedoch immer noch zu finden.

Der Kinderfilm "Heidi in den Bergen" galt lange Zeit als "nicht geeignet" für einen kirchlichen Feiertag. Die Unverständlichkeit bleibt zudem bei Filmen wie "Charley's Tante" mit Peter Alexander und "Didi - Der Doppelgänger" mit Dieter Hallervorden. Auch hier haben die Filmverleihe schlichtweg nicht auf die Feiertag-Freigabe geachtet.

Der Entscheidungsträger

Welcher Film auf diese Liste kommt, das bestimmt die Einrichtung FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft). Feiertage, an denen bestimmte Filme nicht gezeigt werden dürfen, werden "stille Feiertage" genannt. "Grundlage für die Entscheidungen der FSK über die Freigabe von Filmen für die stillen Feiertage sind die Regelungen der Ländergesetze", schreibt die Organisation auf ihrer Online-Seite. In den genannten Regelungen sei festgeschrieben, dass diese Filme den "ernsten Charakter" von Feiertagen widersprechen.

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Geschichtlich hat sich die Einschränkung von Filmen an diesem Tag auch verändert. Zu Beginn, in den 1950er/60er Jahren, stand noch die Hälfte aller Filme auf der Verbotsliste. Auch wenn 700 Filme nach einer Menge klingen, so ist bei näherer Betrachtung die Zahl überschaubar. Die Lockerung geht so weit, dass in den letzten Jahren maximal eine Hand voll neue Filme auf die Liste kamen. Das Aufführungsverbot gilt ausschließlich für Kinos oder sonstige öffentliche Events. Im Fernsehen, der Verkauf von DVDs und auf Streaming-Plattformen können diese Filme weiterhin an diesem Tag vertrieben werden.

Von den Einschränkungen sind - je nach Bundesland - auch Tanzveranstaltungen, Zirkusse, Märkte, Messen und Sport-Veranstaltungen betroffen.