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Reaktion auf Maskenaffäre: Ampel-Parteien wollen Regeln für Partei-Sponsoring verschärfen

Die beiden CSU-Politiker Alfred Sauter (links) und Georg Nüßlein haben in der Pandemie in die eigene Tasche gewirtschaftet.
Die beiden CSU-Politiker Alfred Sauter (links) und Georg Nüßlein haben in der Pandemie in die eigene Tasche gewirtschaftet.

Es war der Skandal in der Corona-Pandemie: Als Mitte 2020 Medizinprodukte knapp und Ärzte und Pfleger nicht ausreichend vor dem Coronavirus geschützt waren, ließen zwei Bundestagsabgeordnete ihre Verbindungen spielen und besorgten große Mengen an Schutzmasken. Doch statt selbstloser Heldentat machten sich die beiden CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein mit ihrem Hilfsakt die Taschen voll.

Zwar verloren beide Politiker in der Folge ihre Ämter. Doch juristisch konnten sie bislang nicht belangt werden. Der Grund: der sogenannte Schmiergeld-Paragraf 108e. Der ist bislang so gestaltet, dass sich Bundestagsabgeordnete nicht strafbar machen, wenn sie Geld dafür annehmen, ihre Kontakte und ihren Einfluss dazu zu nutzen, Entscheidungen von Behörden und Ministerien zu beeinflussen. Entsprechend urteilte das Münchner Oberlandesgericht auch bei Sauter und Nüßlein.

Doch nun soll der Schmiergeld-Paragraf verschärft werden. Die Ampel-Koalition hatte bereits im Koalitionsvertrag im Kapitel „Transparenz“ vereinbart: „Wir werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten.“ Business Insider kennt erste Details der geplanten Veränderung: So ist im Gespräch, dass man der Anregung des Oberlandesgerichts folgt und den Paragrafen ausweitet, auf Fälle, in denen Parlamentarier als Gegenleistung für eine Zuwendung Einfluss auf Entscheidungen außerhalb des Parlaments nehmen. An anderer Stelle wollen die Koalitionäre beim Parteiensponsoring ansetzen. Die Spenden an Parteien sollen bereits ab einer Bagatellgrenze veröffentlichungspflichtig werden. Die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung soll auf 35.000 Euro herabgesetzt werden. Spenden und Mitgliedsbeiträge, die in der Summe 7.500 Euro pro Jahr überschreiten, werden im Rechenschaftsbericht veröffentlichungspflichtig.

Wann die Änderungen in Kraft treten, steht aber noch in den Sternen. Denn obwohl man sonst beim Paragrafen-ändern schnell dabei ist, hat offensichtlich noch niemand seit November 2021 an dem Transparenz-Gesetz gearbeitet. Aus dem Bundesjustizministerium heißt es auf Nachfrage von Business Insider, dass man innerhalb der Koalition bespreche, „wie wir diese Vereinbarung umsetzen werden“. Bei der Änderung solcher Regelungen erfolge die Initiative traditionell in der Regel aus der Mitte des Bundestages, heißt es aus dem Ministerium von Marco Buschmann (FDP) weiter. Statt sich selbst zur Speerspitze für mehr Transparenz rund um die Abgeordnetentätigkeiten zu machen, schiebt die Regierung also die Verantwortung ab ins Parlament.

Auf Mitarbeiterebene wird im Bundestag durchaus über eine Reform gesprochen

Immerhin: Nach Informationen von Business Insider laufen zumindest seit einer Woche auf Referentenebene die ersten Gespräche zum Paragrafen 108. Die Grünen geben ein großes Interesse daran zu Protokoll, dass etwas verändert wird, und zwar schnell. In der Partei dafür zuständig ist seit neuestem der Abgeordnete Bruno Hönel. Der Bundestagsneuling sagt: „Wir fordern eine Reform der Abgeordnetenbestechung im Gesetz. Denn in der aktuellen Fassung kann sich ein Abgeordneter praktisch nicht nach Paragraf 108e strafbar machen.“ Schmutzige Deals wie mit den Schutzmasken gelte es in Zukunft zu verhindern.

Dazu sollen auch weitere Pläne beitragen, wie ein umfassenderes Lobbyregistergesetz, in das auch die Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene Eingang finden und die Erweiterung des Kreises der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen. Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag sollen künftig die Einflüsse von außen in einem sogenannten Fußabdruck kenntlich gemacht werden.

Weil die Generalstaatsanwaltschaft München Beschwerde eingelegt hatte, entscheidet im Fall Nüßlein und Sauter nun der Bundesgerichtshof. Das Urteil steht noch aus. Inwieweit die schon zum Zeitpunkt der Maskenaffäre geltenden Regelungen greifen und welche Konsequenzen folgen, bleibt abzuwarten.