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Mediziner: 19 Grad am Arbeitsplatz nicht für jeden Job geeignet

Eine Höchsttemperatur von 19 Grad am Arbeitsplatz ist aus Sicht von Betriebsärzten nicht für jede körperlich leichte Arbeit geeignet.

Eine Höchsttemperatur von 19 Grad am Arbeitsplatz ist aus Sicht von Betriebsärzten nicht für jede körperlich leichte Arbeit geeignet (Symbolbild: Getty Images)
Eine Höchsttemperatur von 19 Grad am Arbeitsplatz ist aus Sicht von Betriebsärzten nicht für jede körperlich leichte Arbeit geeignet (Symbolbild: Getty Images)

Das betreffe insbesondere dauerhafte Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten nicht zwischendurch aufstehen und sich bewegen könnten oder bei denen es auf Feinmotorik ankomme, sagte der Präsident des Verbands Deutscher Betriebs- und Werkärzte, Wolfgang Panter, der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe eine Reihe solcher Arbeiten - vom technischen Zeichnen am Computer bis zur Bildschirmüberwachung am Leitstand von Fluglotsen.

Nach der seit Anfang September geltenden Energiesparverordnung der Bundesregierung sollen zum Beispiel Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden maximal auf 19 Grad beheizt werden. Diese Grenze gilt für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeiten. Je nach körperlicher Schwere der Arbeit gelten Abstufungen. In der privaten Wirtschaft haben die Arbeitgeber die Möglichkeit, die Mindesttemperatur am Arbeitsplatz auf dieses Niveau zu senken.

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Mit Blick auf diese Energiesparmaßnahmen sollten Unternehmen Arbeitsplätze so gestalten, dass Beschäftigte die Möglichkeit hätten, sich während der Arbeit etwas zu bewegen, sagte der Mediziner. "Bewegung ist ein Wärmeproduzent." Wichtig sei auch, Fußkälte zu verringern, etwa durch Auslegware über kalten Böden. Beschäftigte sollten zudem auf angemessene Kleidung achten.

Rund 600 Betriebs- und Werkärzte aus Deutschland treffen sich von Donnerstag an zu einem Kongress in Weimar. Dabei wollen sie darüber diskutieren, wie die Arbeitsmedizin auf neue Entwicklungen reagiert, etwa auf den Trend zum Homeoffice. Hier bedarf es dem Verbandspräsidenten zufolge unter anderem klarer Regelungen zur Ausstattung.

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