Mehr als 1000 Abtreibungen: Kölner Gynäkologin macht ihrem Ärger Luft

In all den Jahren hat die Ärztin einiges gesehen. Das Gesetz nennt sie „unehrlich“.

Von der Straße aus geht es ein paar Treppenstufen nach oben dann durch eine Milchglastür, hinter dem Tresen steht eine Frau und lächelt: „Die Frau Doktor hat gleich Zeit für Sie. Nehmen Sie doch einen Moment im Wartezimmerplatz“. Das Wartezimmer der Kölner Frauenarzt-Praxis ist hell und groß. In einer Ecke liegen Kinderspielsachen. Hier sitzen neben freudig aufgeregten werdenden Eltern auch immer wieder Frauen, die ungeplant schwanger geworden sind – und ungewollt. Die, die sich nicht freuen. Die, die ihr Kind nicht bekommen werden. „Ein Schwangerschaftsabbruch ist letztlich ein sozialer Akt“, sagt Ulrike B. Sie und ein Kollege führen die Praxis und bieten schon seit Jahren Schwangerschaftsabbrüche an. Ulrike B. heißt anders, will aber ihren Namen nicht in der Öffentlichkeit nennen. Zu groß ist die Angst vor Abtreibungsgegnern, die die Praxis und ihre Patientinnen belagern könnten. Sie weiß von einer Praxis, vor der wöchentlich Demonstrationen stattfanden. „Wo die Kollegen tatsächlich verfolgt wurden. Das muss ich für meinen Teil echt nicht haben.“ 21.378 Frauen haben 2018 in NRW abgetrieben. Etwa 150 davon bei Ulrike B. Zu ihr kommen die unterschiedlichsten Frauen. Frauen, die alleine und überfordert sind. Frauen, die schon Kinder haben und keine mehr wollen. Frauen, die einen beruflichen Nachteil befürchten. Frauen, die psychisch labil sind. Frauen, die von Hartz IV leben. Frauen im Studium. Gebildete Frauen, junge Frauen, ältere Frauen, Frauen aus dem Ausland. „Der Schwangerschaftsabbruch ist so alt wie die Menschheit. “ Die Ärztin geht davon aus, dass Abtreibungen nicht zu verhindern sind. Sie sagt, es ist besser, die Frauen in ihrer Notlage zu unterstützen, als sie mit gefährlichen Methoden allein hantieren zu lassen. Ulrike B. hadert mit der Gesetzgebung In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche verboten. In Paragraf 218 des Strafgesetzbuches steht: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Eine Frau, die dennoch abtreiben will, kann bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei ausgehen, wenn sie zuvor an einem Beratungsgespräch einer anerkannten Beratungsstelle wahrgenommen hat, den Abbruch bei einem Arzt durchführen lässt und zwischen dem Beratungsgespräch und dem Abbruch mindestens drei Tage liegen. Bis vor kurzem durften Ärzte zudem nicht auf ihrer Website darauf verweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dagegen hatte eine Frauenärztin geklagt, verloren und so eine riesige Protestwelle ausgelöst. In der es oft um weit mehr zu gehen schien, als nur das Verbot für Ärzte. Viele Frauen forderten die Abschaffung des Paragrafen 218. Eine, die damit einverstanden wäre, ist Gabrielle Stöcker von der Profamilia-Zentrale in Köln. Sie ist selbst Frauenärztin und bietet über den Verein Beratungsgespräche an. Sie hält vor allem die Beratungspflicht für falsch. Dadurch würden viele Frauen nur wegen des Beratungsscheins kommen und nicht wegen...Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta