Mehr Haushalte betroffen: Wenn zwei Stromrechnungen kommen
Wenn Sie zwei Stromrechnungen erhalten, dann kann das an neuen Zählern liegen. Doch Sie sollten aufpassen, nicht versehentlich doppelt zu zahlen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass es gut sein kann, dass Sie zwei Stromrechnungen kriegen. Doch warum das Ganze, viele Jahre wurde der Strom über eine Rechnung abgewickelt?
Wie CHIP bereits berichtet hat, läuft über die nächsten Jahre eine große Umstellung bei den Stromzählern in Deutschland ab. Die analogen Zähler werden durch digitale Varianten ersetzt, in vielen Fällen gibt es sogar einen Pflichtfahrplan zu Smart Metern.
Bis 2033, so der Plan, sollen die Stromzähler in Deutschland nahezu komplett umgestellt sein. Doch genau für den Betrieb dieser neuen Zähler kann es für viele Haushalte eine eigene Rechnung geben. Ihr Stromanbieter schickt dann künftig die bekannte Stromrechnung je nach Verbrauch. Zusätzlich kann es eine Rechnung für den Messstellenbetrieb geben.
Extra-Rechnung abhängig vom Vertrag
Doch kriegen jetzt alle Verbraucher zwei Stromrechnungen? Nein, ob für den digitalen Zähler eine eigene Rechnung verschickt wird, hängt von der Vertragskonstellation ab.
Zum Hintergrund: Es gibt neben dem Stromanbieter, über den der Verbrauch abgerechnet wird, auch den Messstellenbetreiber. Das ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber und genau der ist für Einbau, Betrieb und Wartung des Zählers verantwortlich.
Grundsätzlich will der Gesetzgeber, dass auch rund um die Messstellen mehr Wettbewerb herrscht und Kunden sich den Anbieter aussuchen können. Großer Konkurrenzkampf herrscht hier zwar bisher nicht, wenn Haushalte aber einen eigenen Vertrag mit einem Messstellenbetreiber schließen, erhalten sie neben der Stromrechnung noch eine zweite Rechnung rund um den Zählerbetrieb.
Doch in der Praxis gibt es verschiedene Spielarten: Gibt es zum Beispiel ein Übereinkommen zwischen Stromversorger und Messstellenbetreiber, dass er für diesen das Messentgelt von Ihnen als Dienstleister einfordert, erhalten Sie nur eine Rechnung.
Die separate Rechnung entfällt auch dann, wenn Haushalte Ihren Stromversorger damit beauftragen und somit offiziell bevollmächtigen, die Abwicklung der Zahlung mit dem Messstellenbetreiber zu übernehmen.
In der Grundversorgung gibt es erstmal keinen eigenen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber, sodass dieser Ihnen auch keine eigene Rechnung stellen wird. Hier organisiert der Stromlieferant den Messstellenbetrieb für Kunden und alles landet auf einer Rechnung.
Sie können aber mit dem Grundversorger auch ausdrücklich vereinbaren, dass Sie einen Messstellenbetreiber Ihrer Wahl beauftragen möchten. Dann gibt es neben der Stromrechnung noch eine weitere Rechnung.
Vorsicht vor doppelter Abbuchung
Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Kunden unbedingt darauf achten sollten, den Messstellenbetrieb nicht doppelt zu zahlen. Wer zum Beispiel einen All-Inclusive-Vertrag hatte und dann einen eigenen Messstellenbetreiber wählt, sollte die Posten auf den Rechnungen vergleichen.
Die jährlichen Kosten für digitale Zähler sind auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Es könnte aber passieren, dass der Stromlieferant den Messstellenbetrieb aus Versehen weiter mit abrechnet. Sie würden dann in diesem Fall doppelt zur Kasse gebeten. Wichtig: Ein einmal geschlossener Messstellenvertrag darf Sie nicht darin hindern, den Lieferanten zu wechseln.
Solange noch ein alter analoger Zähler bei Ihnen im Einsatz ist, wird der Stromlieferant die Leistung "Messstellenbetrieb" vom Netzbetreiber beziehen und mit diesem abrechnen. Die Kosten dafür gibt der Energieversorger über die Stromrechnung an Sie weiter. Auch in diesem Fall erhalten Sie mit der Stromrechnung nur eine einzige Rechnung.
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