Mehr Tempo-30-Zonen, Spuren für E-Autos und mehr: Neue StVO ist in Kraft getreten
Es sind Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Hier erfahren Sie, in welchen Bereichen Kommunen nun mehr Spielraum haben.
Die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt neue Änderungen für Autofahrer und Möglichkeiten für Kommunen. Laut "Auto Bild" können Städte und Gemeinden nun mehr Tempo-30-Zonen einrichten, insbesondere in der Nähe von Kitas, Schulen und Krankenhäusern. Dies gilt auch für Straßen entlang von Spielplätzen und Schulwegen. Der sogenannte Lückenschluss darf künftig 500 Meter zwischen zwei Tempo-30-Zonen umfassen.
Eine weitere Neuerung betrifft das Anwohnerparken. Kommunen können künftig ortsfremden Autofahrern das Parken in Wohngebieten erschweren, indem das Anwohnerparken verstärkt wird. Diese Regelung soll den Menschen, die vor Ort leben, mehr Platz zum Parken bieten und den Verkehrsfluss verbessern.
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Neue Regelungen für umweltfreundliche Verkehrsmittel
Für umweltfreundliche Verkehrsmittel gibt es ebenfalls neue Regeln. Kommunen können nun leichter Sonderspuren für E-Autos und Fahrgemeinschaften einrichten. Auch Radwege und spezielle Ampelschaltungen für Busse sind geplant. So soll die klimafreundliche Mobilität verbessert werden. Außerdem dürfen Lkws künftig ihren Notbremsassistenten nicht mehr ausschalten, um Auffahrunfälle zu verhindern.
Die neuen Regeln sind seit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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