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Mehr Therapien für Menschen mit geistiger Behinderung

Menschen mit einer geistigen Behinderung können künftig leichter eine von der Krankenkasse finanzierte psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Foto: Soeren Stache
Menschen mit einer geistigen Behinderung können künftig leichter eine von der Krankenkasse finanzierte psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Foto: Soeren Stache

Therapeutische Behandlungen für Menschen mit geistiger Behinderung werden zukünftig einfacher von der Krankenkasse übernommen. Bis zu zehn Sprechstunden-Einheiten werden kostenfrei angeboten.

Berlin (dpa) - Menschen mit geistiger Behinderung können sich künftig leichter auf Kassenkosten mit Psychotherapie behandeln lassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken in Berlin entschieden.

Der Ausschuss ist das höchste Entscheidungsgremium des deutschen Gesundheitswesens. Laut dem Beschluss können Menschen mit Intelligenzminderungen bei einer ambulanten Psychotherapie zusätzliche Zeiteinheiten zulasten ihrer Krankenkasse erhalten. Bis zu zehn psychotherapeutische Sprechstunden-Einheiten je Krankheitsfall werden demnach bezahlt.

Patienten können zudem in psychotherapeutischen Sprechstunden rasch und ohne große Hürden abklären, ob sie weitere Hilfe brauchen. Ferner gibt es laut der neu gefassten Richtlinie mehr Möglichkeiten, Bezugspersonen in die Therapie einzubeziehen.

Bundesausschuss-Mitglied Monika Lelgemann teilte mit, das Gremium habe sich auch mit dem Begriff «geistige Behinderung» auseinandergesetzt. Viele Betroffene lehnten ihn als diskriminierend ab. Einen alternativen Begriff, der Konsens finde, klar das Krankheitsbild beschreibe und die etablierte Bezeichnung ersetzen könne, gebe es aber noch nicht.