Mehr als zwei Milliarden Euro entgangene Steuern durch Kryptowährungen: So will die EU die Geschäfte stärker überwachen

Cryptocurrency coins background. Variety of Crypto Bitcoin, Tether, Dogecoin. Top view - Copyright: picture alliance/Zoonar/Andres Victorero
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Ob Bitcoin oder Ethereum – Kryptowährungen haben in den vergangenen Jahren eine beispiellose Berg- und Talfahrt durchgemacht. Die Gesetzgeber und Behörden kamen den rasanten Entwicklungen kaum hinterher: Bis heute ist der Handel mit Kryptowährungen weitgehend unreguliert.

Das machte Bitcoin und Co. zu einem beliebten Mittel nicht nur für Geldwäsche und Schwarzhandel, sondern auch für Steuerhinterziehung. Die Europäische Kommission will Geschäfte dieser Art nun durch stärkere Überwachung einschränken.

Ein entsprechender Richtlinienvorschlag wird derzeit ausgearbeitet, wie aus einem Briefing des Finanzausschusses im Bundestag hervorgeht, das Business Insider vorliegt. Demnach sieht der Entwurf vor, dass die Steuerbehörden der EU-Mitgliedsstaaten künftig auch Informationen über Transaktionen in Kryptowährung erfassen und untereinander austauschen sollen.

Bisher können Gewinne aus Kryptowerten nur schwer ermittelt werden, weil diese ohne Probleme über Grenzen hinweg gehandelt werden können. Dem Entwurf zufolge sollen nun Banken und Anbieter von Kryptodienstleitungen dazu verpflichtet werden, sämtliche Transaktionen von EU-Bürgern in Kryptowährung oder digitaler Währung an die zuständigen Steuerbehörden zu melden – inklusive der jeweiligen Steueridentifikationsnummer.

Demnach wären für die Erhebung der Daten die Anbieter selbst verantwortlich, indem sie "Verfahren zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten" durchführen, also die Identitär der Vertragspartner im Vorfeld einer Transaktion prüfen. Diese Informationen sollen dann über das Gemeinsame Kommunikationsnetz der EU grenzübergreifend ausgetauscht und verarbeitet werden.

Zu diesem Zweck soll laut des Briefings der automatische Informationsaustausch zwischen den EU-Behörden ausgeweitet werden und künftig auch für grenzüberschreitende Vorbescheide von vermögenden Privatpersonen (mit einem Vermögen von mindestens einer Million Euro) zulässig sein. So gesammelte Daten sollen auch dabei helfen, andere Vergehen wie etwa Geldwäsche oder die Finanzierung von Terrorismus zu verfolgen, heißt es weiter.

Die Europäische Kommission erhoffe sich dadurch zusätzliche Steuereinnahmen von bis zu 2,4 Milliarden Euro für die Mitgliedsstaaten, heißt es in dem Briefing weiter. Ein Mindeststrafmaß für besonders schwerwiegende Fälle, in denen die Richtlinie nicht umgesetzt wird – beispielweise wenn Transaktionen trotz Mahnung nicht gemeldet würden – soll festgelegt werden. Nähere Angaben gab es dazu zunächst nicht.

Die angepasste Richtlinie soll dem Entwurf nach zu großen Teilen bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und werde in ihrem Kernanliegen von einer Mehrheit der EU-Mitglieder begrüßt. Allerdings gebe es noch keine Einigkeit hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Richtlinie: So hätten sich etwa zahlreiche Mitgliedsstaaten gegen die verpflichtende Angabe der Steueridentifikationsnummer und einheitliche Strafen bei Melde-Versäumnissen ausgesprochen. Dazu hätten einige Länder kritisiert, dass die Definition von "wohlhabenden" Personen zu schwammig sei. Hier wolle die Kommission tatsächlich auch nachbessern, heißt es im Papier.

laj