Mehrjährige Haftstrafe in Korruptionsprozess gegen Oberstaatsanwalt in Hessen

In einem Korruptionsprozess hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Oberstaatsanwalt zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ein mit dem Angeklagten befreundeter Unternehmer erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
In einem Korruptionsprozess hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Oberstaatsanwalt zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ein mit dem Angeklagten befreundeter Unternehmer erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

In einem Korruptionsprozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist ein hessischer Oberstaatsanwalt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn am Freitag der Bestechlichkeit in 86 Fällen, der schweren Untreue in 54 Fällen und der Steuerhinterziehung in neun Fällen schuldig. Ein mit dem Angeklagten befreundeter Unternehmer erhielt vor Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Bestechung und Subventionsbetrugs.

Nach Ansicht des Gerichts verhalf Oberstaatsanwalt Alexander B. dem Unternehmer gegen Geld zu Aufträgen für Gutachten. Demnach gründete und leitete der Unternehmer in Absprache mit B. eine Gesellschaft, deren Geschäftszweck überwiegend in der Erstellung von Gutachten für Justizbehörden bestand.

Nach Ansicht des Gerichts wurde die Firma aber nicht gegründet, um B. zusätzliche illegale Einnahmen zu verschaffen. Zu der Unrechtsvereinbarung kam es demnach erst später. Die Aufträge erteilte in den meisten Fällen B. Als Gegenleistung leitete der Unternehmer einen Teil der Erlöse an den Beamten weiter.

In den vergangenen Jahren erhielt das Unternehmen hierdurch und durch die Erstattung sonstiger Dienstleistungen mehr als zwölfeinhalb Millionen Euro. Im noch nicht verjährten Zeitraum zwischen August 2015 und Juli 2020 flossen Zahlungen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro an B.

B. und der Unternehmer befanden sich nach ihrer Festnahme im Juli 2020 bis Mitte September 2020 in Untersuchungshaft. Der Beamte wurde nach seiner zwischenzeitlichen Haftentlassung aufgrund eines neuen Haftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt Ende Januar 2022 ein weiteres Mal festgenommen und befindet sich seitdem erneut in Untersuchungshaft.

Eine Hauptbelastungszeugin, die den Fall als ehemalige Lebensgefährtin B.s 2019 angezeigt und ins Rollen gebracht hatte, starb im März 2022 überraschend.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die siebeneinhalb Jahre Haft für B. und dreieinhalb Jahre für den Unternehmer gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf maximal vier Jahre Haft für B. und höchstens zwei Jahre auf Bewährung für den Mitangeklagten. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch B.s Verteidigung wollen die Einlegung von Rechtsmitteln in den kommenden Tagen prüfen.

Es ist der tiefe Fall eines einstigen Stars innerhalb der hessischen Justiz: B. galt über Jahre hinweg als angesehener Experte im Bereich der Korruptionsbekämpfung in der Medizin. Er sprach auf Fachveranstaltungen, war mehrere Jahre lang der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Nun wurde ausgerechnet er selbst wegen Korruption verurteilt. Die Vorwürfe räumte er vor Gericht zum großen Teil ein.

"Der Fall ist und bleibt ein Tiefschlag für die hessische Justiz", erklärte der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU). Die Justiz sei auf Vertrauen angewiesen. Dies erhalte sie nur, wenn sie korruptionsfrei arbeite. "Wir müssen alles dafür tun, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen", fügte er hinzu. Der Blick müsse nun nach vorne gerichtet werden.

Der Vorsitzende Richter Werner Gröschel kritisierte in seiner Urteilsbegrüdung die bislang mangelhaften Kontrollen innerhalb der hessischen Justiz. Dass das Justizministerium Maßnahmen ergriffen habe, um derartige Fälle künftig zu vermeiden, begrüßte er. Er prangerte jedoch eine fehlende Aufarbeitung der Vergangenheit an. "Für die Zukunft ist die Justiz besser aufgestellt - für die Vergangenheit sollte man vielleicht besser einen Mantel des Schweigens drüber legen."

ald/hex/cfm