Kommentar: Rot-Rot-Grün verliert sich im Klein-Klein

Die rot-rot-grüne Landesregierung will die direkte Demokratie stärken und reformiert daher das Abstimmungsgesetz. Der Plan sieht unter anderem vor, Fristen für die Prüfung von Volksentscheiden einzuführen. Das ist sinnvoll. Die Innenverwaltung prüft bereits seit einem Jahr einen entsprechenden Antrag zu mehr Videoüberwachung und führt durch das Verschleppen der Entscheidung die Möglichkeiten der direkten Demokratie ad absurdum. Künftig soll die Verwaltung nur noch fünf Monate Zeit bekommen, derartige Anträge zu prüfen, um solche politischen Spielchen nicht mehr treiben zu können.

Hinter der nun erfolgten Einigung bei Rot-Rot-Grün in Sachen Demokratie steckt ein grundlegendes Problem. Das Dreier-Bündnis ist sich in vielen Grundsatzfragen nicht einig. So dauerte es bereits drei Jahre, bevor die 2016 im Koalitionsvertrag verabredete Stärkung der direkten Demokratie nun endlich umgesetzt wird. Andere Gesetzesvorhaben lassen dagegen weiter auf sich warten. Vor allem um eine Neufassung des Gesetzes zur Allgemeinen Sicherheit und Ordnung (Asog) streiten SPD, Linke und Grüne hinter den Kulissen verbissen. Bei Fragen der Ausweitung der Videoüberwachung, der Regelung des finalen Rettungsschusses für Polizisten und der Einführung der Fußfessel für Gefährder können sich die drei Parteien nicht einigen.

Auch das Versammlungsrecht soll reformiert werden, immerhin will Rot-Rot-Grün hier in der kommenden Woche einen Entwurf vorstellen. Für die Einführung eines Lobbyregisters ist dagegen kein T...

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