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Immobilien: Mietendeckel in Berlin: 340.000 Wohnungen werden billiger

  • Am 23. November 2020 tritt die zweite Stufe des Mietendeckels in Berlin in Kraft.

  • Vermieter müssen ab diesem Stichtag bei Bestandsmietverträgen die Mieten senken, sofern die im Mietendeckel-Gesetz definierten Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten sind.

  • Nicht nur die privaten Immobilienunternehmen wie die Deutsche Wohnen oder Vonovia, auch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind aufgefordert, die Mieten gegebenenfalls abzusenken.

  • Der Berliner Mieterverein empfiehlt allen Berliner Mietern, seinen Online-Mietendeckelrechner zu benutzen

Berlin. Die Mieter der Deutschen Wohnen in der Onkel-Tom-Siedlung in Zehlendorf haben in diesen Tagen erfreuliche Post bekommen. In einem Informationsschreiben teilt ihnen der börsennotierte Wohnungskonzern mit, dass ihre Miete ab dem kommenden Monat an den Mietendeckel „angepasst“ werde. Denn am 23. November 2020 tritt der sogenannte Mietsenkungsanspruch als zweite Stufe des „MietenWoG Bln“ in Kraft, das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin. Das bedeutet: Vermieter müssen bei Bestandsmietverträgen Mietzahlungen senken, sofern die im Gesetz definierten Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten sind.

Doch nicht nur in der Onkel-Tom-Siedlung, sondern berlinweit haben nach Schätzung von Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) die Mieter von rund 340.000 Wohnungen einen Anspruch auf Absenkung ihrer Miete, weil diese nach dem Gesetz als überhöht gilt. Bei der Deutschen Wohnen sind von den insgesamt e...

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