Mietendeckel: „Schattenmiete“: Erste Urteile im Herbst erwartet

Berlin. Nach dem Rücktritt von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) hatten sich am Montag zahlreiche Vertreter aus der Immobilienbranche sowie FDP und CDU zu Wort gemeldet. Mit ihren dabei geäußerten Angriffen auf den Mietendeckel haben sie dabei nach Auffassung des Berliner Mietervereins (BMV) die Mieter in der Hauptstadt verunsichert. „Konkret betroffen sind davon vor allem Wohnungssuchende, denen trotz Mietendeckel eine Schattenmiete aufgezwungen wird“, kritisierte der Verein am Dienstag.

Als „Schattenmiete“ bezeichnet der Mieterverein Neuverträge, die von den Vermietern nach Inkrafttreten des Mietendeckels am 22. Februar vermehrt ausgestellt werden. Diese enthalten zwei Mietpreise: einen gedeckelten und einen marktüblichen, der meist deutlich darüber liegt. Falls der Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand hat, soll damit automatisch die höhre Miete gelten. Zudem soll die höhere Miete auch rückwirkend gelten. Der BMV hält beides für nicht zulässig und vertritt nach Auskunft von Geschäftsführer Reiner Wild zwei Mieter, die vor dem Amtsgericht dagegen klagen. „Wir hoffen auf ein erstes Amtsgerichtsurteil im Herbst“, sagte Wild.

Abgeordnete von FDP und CDU im Bundestag hatten eine Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wann das Gericht entscheidet, ist noch offen. Der Mieterverein hält eine Entscheidung noch in diesem Jahr für „eher unwahrscheinlich“. Um der „Verunsicherung durch FDP und CDU“ entgegenzu...

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