Mietenpolitik: Entscheidung zur Mietabsenkung in Berlin

  • Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschluss zu einem Eilantrag gegen den Berliner Mietendeckel gefasst.

  • Das Urteil ist allerdings noch nicht zugestellt und veröffentlicht. Informationen zum Inhalt des Beschlusses werden in den kommenden Tagen erwartet.

  • Die Berliner Kläger hatten sich nicht gegen das Verbot von Mieterhöhungen oder die vorgesehenen Mietabsenkungen gewandt.

  • Ihnen ging es dem Vernehmen nach vor allem um den Verwaltungsaufwand, den sie treiben müssten für eine Regelung, die in wenigen Monaten wieder korrigiert werden könnte.

  • Eine abschließende Entscheidung über den Mietendeckel haben die Bundesverfassungsrichter für die erste Jahreshälfte 2021 angekündigt.

Berlin. Wichtige Elemente des Berliner Mietendeckels werden doch schon früher vom Bundesverfassungsgericht geprüft und bewertet als bisher bekannt. Nach Informationen der Morgenpost berichtete die Staatssekretärin für Stadtentwicklung Wenke Christoph am Dienstag im Senat über eine neue Entwicklung, die die Absenkung der Mieten für bis zu 340.000 Wohnungen in der Stadt in Frage stellen könnte. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe habe ihr Haus zu einer Stellungnahme aufgefordert, erklärte die Staatssekretärin.

In Karlsruhe wurde bestätigt, dass es bereits einen Beschluss zu einem Eilantrag von Berliner Klägern gebe. Das Urteil sei aber noch nicht zugestellt und veröffentlicht, darum könne sie über die Inhalte noch nichts sagen, so eine Sprecherin des Gerichts am Dienstagabend. In den nächsten Tagen komme dazu a...

Lesen Sie hier weiter!