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Mieter müssen CO2-Preis-Kosten doch alleine tragen

Nun kommt es doch nicht zu einer CO2-Preis-Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern.
Nun kommt es doch nicht zu einer CO2-Preis-Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern.

Es klang nach einem guten Kompromiss: Vermieter und Mieter sollten sich künftig die Mehrkosten für den CO2-Preis auf Öl und Gas teilen. Doch das ist nun passé.

Berlin (dpa) - Im Mai schien der große Durchbruch gelungen zu sein. Eine gerechte neue Aufteilung der Zusatzkosten durch den CO2-Preis auf Öl und Gas zwischen Mietern und Vermietern - dafür hatte die SPD wochenlang gekämpft.

Jetzt ist alles wieder passé, vom großen Heizkostendurchbruch der Bundesregierung bleibt vor allem eines: viel heiße Luft. Die Unionsfraktion wollte nicht mitmachen, wollte Vermieter nicht zusätzlich belasten. «Eine Teilung der CO2-Mehrkosten zwischen Mieter und Vermieter wäre kontraproduktiv, da mit dem CO2-Preis eine Verhaltenslenkung erzielt werden soll. Es soll sich also für den Verbraucher lohnen, wenn er weniger CO2 verbraucht», sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei dazu am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Vermieter sind nicht «Verursacher» von Heizkosten

Das sei der Grund gewesen, weshalb die Unionsfraktion die hälftige Aufteilung abgelehnt habe. Vermieter seien schließlich nicht die «Verursacher» von Heizkosten.

Zugleich betonte Frei, dass auch jetzt schon dafür gesorgt sei, dass es nicht zu «sozialen Unwuchten» komme. «Wer Transferleistungen empfängt, erhält seine Wohnkosten vom Staat. Wer Anspruch auf Wohngeld hat, bekommt seit Anfang des Jahres zehn Prozent mehr, um den CO2-Preis abzufedern», argumentierte Frei.

SPD zeigt sich enttäuscht

Die SPD-Seite äußerte sich dagegen enttäuscht. Die Union habe es abgelehnt, bei den höheren CO2-Kosten beim Wohnen auch die Vermieterinnen und Vermieter zu beteiligen, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich. «Jetzt müssen die zusätzlichen Kosten allein die Mieterinnen und Mieter stemmen», sagte er. «So stellen wir uns sozialen Klimaschutz nicht vor.»

Der Kabinettsbeschluss vom 12. Mai hatte ursprünglich vorgesehen, dass bei Mietverhältnissen künftig Vermieter die Kosten des nationalen CO2-Preises zu 50 Prozent tragen sollen. Nach bisheriger Rechtslage übernehmen Mieterinnen und Mieter die aus der CO2-Bepreisung entstehenden Kosten alleine.

Zusatzkosten von bis zu 79 Euro

Was in der Folge bedeutet: Wenn weiterhin hauptsächlich fossil geheizt wird, wird es teuer. Wie das Portal Check24 errechnet hat, sorgt schon der CO2-Preis von 25 Euro bei einer Familie mit Mietwohnung und einem Verbrauch von 1000 Litern Heizöl pro Jahr für Zusatzkosten von knapp 79 Euro. Eine Familie mit Haus muss demnach etwa das Doppelte draufzahlen.

Ursprünglich war die nun geplatzte Mieterentlastung im sogenannten Klimaschutz-Sofortprogramm vermerkt. Das Sofortprogramm wird an diesem Mittwoch nun ohne den Mieter-Passus ins Kabinett gehen. Es enthält im Wesentlichen den Plan für die Verteilung der acht Milliarden Euro, die in den kommenden Jahren zusätzlich in Klimaschutzmaßnahmen fließen sollen.

Umsetzung zieht sich hin

Umsetzen muss das aber die kommende Bundesregierung. Auch SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch, der bis zuletzt die Details des Klima- und Energieprogramms mit der Union verhandelt hat, sprach am Dienstag von einer «Brücke in die nächste Legislaturperiode».

Als Versäumnis kritisierte Miersch das Konzept für den Ausbau erneuerbarer Energien. Hier sei es nicht gelungen, den Bundesländern verbindliche Ziele mit auf den Weg zu geben, etwa für den Ausbau der Windenergie an Land. Wind- und Solarenergie durch Gesetzesänderungen einen Schub zu geben, sei nun die «Zukunftsaufgabe der nächsten Regierung», erklärte Miersch am Dienstag.

Bundesklimaschutzgesetz bildet den Rahmen

Den Rahmen aller Maßnahmen und Finanzpläne bildet das Bundesklimaschutzgesetz, das an diesem Donnerstag und Freitag Bundestag und Bundesrat passieren soll. Darin werden die neuen Klimaziele verankert, die sich die Bundesregierung nur knapp zwei Wochen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Mai gesteckt hatte.

Die Richter in Karlsruhe hatten der Bundesregierung aufgetragen, den nationalen Pfad zur Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen auch über das Jahr 2030 hinaus näher zu regeln. Das wird nun mit dem Bundesklimaschutzgesetz geschehen. Deutschland strebt demnach bis 2045, also fünf Jahre früher als ursprünglich geplant, Treibhausgasneutralität an. Dann soll nur noch so viel klimaschädliches Gas ausgestoßen werden, wie wieder neutralisiert werden kann.

Kritik von Grünen und Linken

Über den richtigen Weg dahin streitet die Politik seit Wochen - umso intensiver im Wahlkampf. Grüne und Linke kritisierten das Klimaschutzkonzept der Bundesregierung am Dienstag als unzureichend. Die nötigen Maßnahmen würden einfach auf die kommende Bundesregierung vertagt, ist immer wieder zu hören.

Auch Umwelt- und Sozialverbände sind enttäuscht und sehen den nötigen sozialen Ausgleich für höhere CO2-Preise bedroht. Olaf Bandt, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), beklagte am Dienstag, dass die Bundesregierung Lösungen gefunden habe, die vor allem Unternehmen und nicht Bürgerinnen und Bürgern zugutekämen.

Am Montagabend hatten die Fraktionen unter anderem eine Einigung bekanntgegeben, die es künftig mehr Unternehmen ermöglichen soll, eine staatliche Entschädigung für bezahlte CO2-Preise geltend zu machen.