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Mieter am Telefon terrorisiert: Streit um gekipptes Fenster landet vor Kölner Gericht

35-Jähriger legt erfolglos Einspruch gegen Strafbefehl ein.

Ein Hausverwalter mobbte einen unliebsamen Mieter, indem er ihn mit unflätigen Beschimpfungen am Telefon um den Schlaf brachte – weit nach Mitternacht klingelte er unzählige Male durch, hinterließ üble Tiraden auf dem Anrufbeantworter. Schaltete der sich ab, ließ er es immer wieder klingeln bis in die frühen Morgenstunden. Genervt gab der Mieter schließlich nach und zog aus. Vorher jedoch zeigte er den Hausverwalter wegen Beleidigung und Nötigung an. Am Mittwoch kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht. In Begleitung seiner betagten Eltern, den Hauseigentümern des Mehrparteienhaus, in dem sich der Fall ereignete, betrat der Angeklagte den Gerichtssaal. Streit hat sich an einem geöffneten Fenster entzündet Mit gefalteten Händen nahm der 47-jährige Berufsschullehrer mit Goldrandbrille und Unschuldsmiene neben seinem Anwalt Platz, vorsorglich hatte er sich auf mehreren Din-A-4-Seiten Notizen gemacht und las vom Blatt ab. Was er von sich gab, führte sowohl beim Richter wie bei der Anklägerin immer wieder zu Kopfschütteln. Entzündet hatte sich der Streit um ein auf Kipp gestelltes Fenster im Hausflur des 15-Parteien-Hauses in der Kölner Innenstadt. Der unliebsame Mieter habe die „nicht nachvollziehbare Eigenart“ an den Tag gelegt, das Fenster im Winter weit zu öffnen und im Sommer geschlossen zu halten. „Er hatte dafür wohl seine eigene Logik“, kommentierte der Pädagoge stirnrunzelnd das Verhalten des Mieters, dem auch mit einem eigens aufgestellten Schild: „Fenster stets auf Kipp stellen“ offensichtlich nicht beizukommen war. Die Auseinandersetzung artete jedenfalls aus: Im Zeugenstand demonstrierte der Mieter die Lautstärke der beleidigenden Anrufe derart heftig, dass der Richter erschrocken zusammenzuckte: „Bitte brüllen Sie mich nicht so an.“ „Jetzt können Sie aber verstehen, dass ich mich bedroht fühlte“, sagte der Mieter. Angeklagter habe Nerven verloren Er habe nach einem „regen Meinungsaustausch“ schließlich die Nerven verloren und die Anrufe getätigt, gab der Lehrer die Vorwürfe zu, betonte aber, dass er sich auch entschuldigt habe. „Stimmt, aber minimalistisch“, kommentierte der Mieter die Entschuldigung, die nicht etwa von Angesicht zu Angesicht, wie der Richter zunächst hoffte, sondern ihm schriftlich zugegangen war – per E-Mail. „Das macht man heute so“, merkte der Verteidiger dazu an. Der Ärger im Haus hörte jedenfalls nicht auf, der Lehrer habe immer wieder gedroht: „Das geht jetzt solange, bis du endlich ausziehst.“ Auch die übrigen Mieter hätten die lautstarken Beleidigungen mitbekommen, sogar deswegen einmal nachts wegen der Ruhestörung Polizei und Ordnungsamt gerufen. Mit einer Verwarnung, wie es sich die Verteidigung vorstellte, sei es nicht getan, trotz des blütenweißen Vorstrafenregisters, befand der Richter. Sein Urteil: 1500 Euro Geldstrafe. In der Urteilsbegründung kritisierte er nachdrücklich die mangelnde Vorbildfunktion, die der Berufsschullehrer als Pädagoge habe vermissen lassen....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta