Betrifft Mieter: Regierung verlängert wichtiges Gesetz bis 2027

Die Bundesregierung hat eine Novelle des Baugesetzbuches verabschiedet. Die soll vor allem dafür sorgen, dass genügend bezahlbarer Wohnraum gebaut wird. Auch eine wichtige Regelung für Mieter wurde verlängert.

Das Baugesetzbuch ist die zentrale rechtliche Grundlage für Stadtentwicklungen in Deutschland. Die Bundesregierung hat dazu jetzt eine Neuauflage verabschiedet, um den Wohnungsbau voranzubringen und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Die Novelle sieht zum Beispiel vor, dass es in Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt künftig leichter möglich sein soll, Gebäude durch neue Wohnungen aufzustocken. Auch die Umnutzung von ehemaligen Gewerbeimmobilien zu Wohnraum soll erleichtert werden. Bisher gibt es diese Möglichkeit nur im Einzelfall, der häufig schwer zu begründen war.

Auch eine wichtige Regelung zum Mieterschutz wurde verlängert.

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Schutz von Mietwohnungen bis Ende 2027

Wohnkomplexe in einer Großstadt
Wohnkomplexe in einer Großstadt

Auch für Mieter stehen gute Nachrichten im neuen Baugesetzbuch. Aktuell gilt noch bis Ende 2025 ein Schutz gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten.

Diese Regelung des Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB wird bis Ende 2027 verlängert. Damit können Bundesländer in besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, in der Regel Großstädte, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen über ein Genehmigungsverfahren steuern. Eine Entfristung der Regelung, wie von Mieterschützern gefordert, gibt es aber nicht.

Entsprechende Genehmigungsverfahren gibt es zum Beispiel in Berlin, Hamburg, München und anderen größeren Städten in Deutschland. Mietervereine sehen in der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen meist den Beginn einer Preisspirale, die Wohnraum stark verteuert.

Denn umgewandelte Eigentumswohnungen werden vor allem in Großstädten sehr teuer verkauft. Die Käufer müssen die hohen Preise refinanzieren und setzen die Miete maximal hoch an. Zudem könnten Mieter auch durch Eigenbedarfsansprüche aus ihren Wohnungen vertrieben werden.

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