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Mittwoch, 10. Juli 2019: Das müssen Sie heute wissen

On a SDF base, 40 km south of Kobane / Syria, US-troops are present (Photo by Sebastian Backhaus/NurPhoto via Getty Images)
US-Soldaten halten auf einer SDF Basis in Syrien Wache. (Foto: Sebastian Backhaus/Getty Images)

Protest gegen Abschiebung eskaliert, Trump darf Kritiker nicht mehr auf Twitter blockieren und von der Leyen wird sich heute erstmals zu ihren Plänen als EU-Kommissionschefin äußern: der Überblick über die Nachrichten der Nacht und ein Ausblick auf den Tag.

Protest gegen Abschiebung

  • Demonstration endet gewaltsam

Anfangs waren die Proteste gegen die Abschiebung eines Mannes friedlich, doch nachdem die Polizei die Versammlung um 1.30 Uhr offiziell als beendet erklärte, eskalierte die Situation in Leipzig. Bierflaschen und Steine flogen, die Polizei setzte Pfefferspray ein. Der Grünen-Politiker Jürgen Kasek, der nach eigenen Angaben selbst vor Ort war, schrieb auf Twitter, dass mehrere Menschen verletzt worden seien. Angaben zur Zahl der Verletzten machte die Polizei nicht. Unklar ist auch, ob es Festnahmen gab. Zu dem Protest kam es nach Polizeiangaben am Dienstagabend im Stadtteil Connewitz, wo sich eine Gruppe von etwa 30 Menschen der Abschiebung entgegengestellt und den Einsatz blockierten. Später sei eine Spontandemo angemeldet worden, an der sich etwa 500 Menschen beteiligt hätten. Der Mann wurde schließlich weggebracht, teilte ein Polizeisprecher mit.

Soldaten für Syrien

  • Deutschland stellt keine Truppen bereit

Die US-Regierung bat um zusätzliche Soldaten im Kampf gegen den IS. Paris und London kommen dieser Bitte jetzt nach und verpflichten sich, ihre Truppenzahl um 10 bis 15 Prozent zu erhöhen. Das schrieb das Magazin „Foreign Policy“. Deutschland erteilte der US-Bitte dagegen schon am Montag eine Absage. Die Bundesregierung will nur die bisherigen militärischen Beiträge fortführen. Der US-Diplomat und Sonderbeauftragte für Syrien James Jeffrey hatte sein Anliegen bei seinem Besuch am Freitag vorgetragen. Er hoffte die eigenen Soldaten teilweise mit Bodentruppen aus Deutschland ersetzen zu können.

Erster Nachtstreik bei „Fridays for Future“

  • Schüler wollen eine Woche nonstop streiken

Zelte, Security und ein Nachtschichtplan – die Schüler von „Fridays for Future“ wollen auf dem Platz vor dem Kölner Rathaus eine Woche nonstop streiken. 70 Schüler und Studenten bauten gestern Abend die Pavillons auf. Pro Tag werden nach Angaben der Pressesprecherin Leonie Bremer etwa 500 Schüler, Studenten und Auszubildende erwartet. Die Nächte sind jeweils in Zwei-Stunden-Schichten eingeteilt.

Streik in Bayerns AfD-Fraktion eskaliert

  • Anzeige gegen Fraktionsvorsitzende Ebner-Steiner

Der Streik in der bayerischen AfD-Landtagsfraktion eskaliert endgültig: Mehrere Abgeordnete haben Strafanzeige gegen ihre Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner erstattet – wegen der Veröffentlichung privater E-Mails. Konkret handelt es sich um Nachrichten, bei denen mehrere AfD-Landtagsabgeordnete massive Kritik an Ebner-Steiner äußerten. Die E-Mails wurden in einer internen Facebook-Gruppe von Ebner-Steiners Profil aus veröffentlicht. Unklar ist, wie die privaten E-Mails in fremde Hände gelangen konnten. Die betroffenen Abgeordneten erstatteten nun zwei Anzeigen: eine gegen Unbekannt wegen des befürchteten Ausspähens privater E-Mails und eine gegen Ebner-Steiner, weil sie selbst die Mails daraufhin öffentlich gemacht haben soll.

Justiz weitet Ermittlungen zu „Ibiza-Video“ aus

  • Angeblich haben verschiedene Parteien heimlich Spenden erhalten

Die österreichische Staatsanwaltschaft will herausfinden, ob neben der FPÖ auch die konservative ÖVP und die sozialdemokratische SPÖ über getarnte Vereine Geld erhalten haben. Dies besagt eine „Ermittlungsanordnung“, die der Wochenzeitung Falter zugespielt wurde und von der Süddeutschen Zeitung und Spiegel eingesehen werden konnte. In dem „Ibiza-Video“ behauptete Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, dass einige wichtige Unternehmen über verdeckte Vereine heimlich große Summen an Parteien gespendet hätten. Die Unternehmen dementierten das, auch Strache sagte nach der Veröffentlichung des Videos, dass er damit nur prahlen wollte.

TV-Duell zur Brexit-Frist

  • Johnson will im Fall von Brexit-Verschiebung nicht zurücktreten

Sollte Boris Johnson der neue britische Premierminister werden und sollte er sein Versprechen, bis zum 31. Oktober aus der EU auszutreten, nicht halten können, will er trotzdem nicht zurücktreten. Das machte der Favorit in einem Fernsehduell beim britischen Sender ITV deutlich. „Ich will der EU nicht die Aussicht geben, dass sie meinen Rücktritt mit der Weigerung zu einem Abkommen befördern könnte“, sagte er. Johnson wirbt damit, dass er Großbritannien um jeden Preis am 31. Oktober aus der EU führen wird. Doch es gibt erhebliche Zweifel, ob er dafür einen glaubwürdigen Plan hat. In den kommenden Tagen entscheiden die 160.000 Tory-Mitglieder der konservativen Partei per Briefwahl darüber, wer Premierminister wird. Johnson gilt dabei als kaum noch zu schlagen, von seinem Gegner, dem Außenminister Jeremy Hunt, zu schlagen. Das Ergebnis der Wahl soll am 23. Juli feststehen.

Das Geschäft mit legalem Marihuana

  • Rapper Jay-Z steigt bei kalifornischer Cannabis-Firma ein

Ein eigenes Modelabel, Champagner- und Cognacmarken – US-Rapper Jay-Z verdient mit seinen Investitionen bereits Millionen. Jetzt will er in das Geschäft mit dem legalen Marihuana einsteigen. Bei der Cannabis-Firma Caliva mit Sitz in Kalifornien wird er den Posten als „Chief Brand Strategist“ übernehmen und die Öffentlichkeitsarbeit leisten. Jay-Z will sich für soziale Gerechtigkeit engagieren und Ex-Häftlinge in das Geschäft einbinden. Im Januar waren bereits die American-Football-Legende Joe Montana und Ex-Yahoo-Chefin Carol Bartz als Investoren bei der Firma eingestiegen.

Diese Ereignisse werden heute wichtig:

Von der Leyen über Pläne als EU-Kommissionschefin

Wird die deutsche Verteidigungsministerin bald EU-Kommissionschefin sein? Ursula von der Leyen wirbt heute um Unterstützer für ihre Kandidatur. Es ist das erste Mal, dass sie sich über ihre Plänen und Zielen äußern, falls sie EU-Kommissionspräsidentin werden sollte. Ihr Tagesprogramm ist durchgetaktet. Zuerst wird sie bei den Sozialdemokraten (9.00 Uhr), dann bei den Liberalen (12.00 Uhr) und schließlich bei der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden im EU-Parlament (15.00 Uhr) erwartet. Um 16.30 Uhr haben die Grünen sie zu einer Anhörung eingeladen, die im Internet übertragen wird. Bereits am kommenden Dienstag findet die Wahl des EU-Kommissionschefs im Europaparlament statt.

Gespräche mit Kommunalpolitikern nach Fall Lübcke

Bundespräsident Frank-Walter-Steinmeier will nach dem Mordfall Lübcke den Kommunalpolitikern den Rücken stärken. Deshalb lädt er heute ins Schloss Bellevue ein. Er will sich aus erster Hand über konkrete Bedrohungen informieren lassen. Kommunalpolitiker seien kein Freiwild und nicht der Fußabtreter der Frustrierten, mahnte Steinmeier. Teilnehmen bei der Veranstaltung werden unter anderem führende Vertreter kommunaler Spitzenverbände sowie hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister.

Sondersitzung über Atomabkommen

Heute berät der Gouverneursrat der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) wie sie mit Irans Verstößen gegen das Atomabkommen umgehen sollen. Mit Beschlüssen wird allerdings nicht gerechnet. Iran hatte zuletzt die Menge an erlaubtem Uran und die Obergrenze bei dessen Anreicherung überschritten – beides zentrale Auflagen aus dem 2015 in Wien verabschiedeten Abkommen.

Kohleausstieg: Überlegungen zu Strukturwandel

Um die 40 Milliarden Euro könnte der Strukturwandel in den Braunkohlegebieten kosten. Was für das Geld geplant ist, stellt das ifo-Institut in Dresden heute vor. Um Jobs und Lebensqualität zu sichern, reichten die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen über hundert Vorschläge in die Verhandlungen der Kohlekommission ein. Darunter auch Ideen zu Schienen- und Straßenprojekten bis hin zu Kultur und Tourismus. Die Bundesregierung will das „Strukturstärkungsgesetz“ noch in diesem Jahr regeln.

Gewinner des Tages sind…

...Trumps Kritiker. Bis vor Kurzen konnte der US-Präsident unliebsame Follower in Twitter einfach blockieren, ein Berufungsgericht entschied jetzt, dass dies diskriminierend und daher unzulässig sei. Mehrere Twitter-Nutzer hatten vor Gericht geklagt, weil Trump ihre Accounts nach kritischen Kommentaren blockiert hatte und sie Tweets des Präsidenten nicht mehr sehen und nicht mehr darauf antworten konnten. Im vergangenen Jahr hatte zunächst ein New Yorker Bundesgericht entschieden, dass dies dem ersten Verfassungszusatz zuwiderlaufe, der die Meinungsfreiheit schützt. Trump gewährte den Betroffenen daraufhin wieder Zugang zu seinen Twitter-Nachrichten, legte aber zugleich Berufung gegen die erste Gerichtsentscheidung ein.