Morgenpost-Ratgeber: Recht: Den Nichten das Haus schenken?

Ob Grunderwerbsteuer bei einer Schenkung zu Lebzeiten berechtigt ist, erläutert unser Rechtsexperte Dr. Max Braeuer

Meine Zwillingsschwester und ich bewohnen gemeinsam ein Einfamilienhaus, das uns je zur Hälfte gehört. Wir haben die Absicht, noch zu Lebzeiten unser Haus an unsere beiden Nichten zu verschenken mit der Bedingung des kostenfreien Nutzens ohne zeitliche Begrenzung. Aus diesem Grund übernehmen wir unter anderem sämtliche durch die Umschreibung anfallenden Kosten, bis auf die Schenkungsgebühr. Das Finanzamt hat uns eine Rechnung über die Grunderwerbsteuer geschickt. Ist das bei einer Schenkung zu Lebzeiten berechtigt?

Dr. Max Braeuer: Sie schreiben, dass Sie die Schenkung an Ihre Nichten erst beabsichtigen würden. Wenn Sie also für den Schenkungsvertrag noch nicht beim Notar waren, lohnt es sich zu überlegen, ob es wirklich einen Sinn macht, Ihr Haus an die Nichten zu verschenken. Dieses vorzeitige Verschenken ist eigentlich für alle Beteiligten nur eine Last. Sie und Ihre Schwester haben eine finanzielle Last mit dem Schenkungsvertrag. Sie sind aber auch zukünftig nicht mehr Herrinnen im eigenen Haus. Natürlich können Sie dort weiterhin kostenfrei wohnen wie bisher. Sie können aber sonst nicht mehr nach Belieben mit dem Haus verfahren.

Wenn Sie etwa mit Ihrer Schwester zukünftig der Meinung sein sollten, dass Sie das Haus doch besser verkaufen, weil Sie den Kaufpreis benötigen, besteht die Möglichkeit nicht mehr. Sie müssen sich auch mit Ihren Nichten abstimmen, wenn größere Reparaturen notwendig werden, weil die Nichten als Eigentümerinnen für diese Reparaturen mit zuständig sei...

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