Werbung

Morgenpost-Ratgeber: Recht: Wie regeln wir das Erbe nach dem Hausbau?

Beide Partner bringen Kinder in die Ehe. Wie erreicht man es, dass im Todesfall der Hinterbliebene im gemeinsam errichteten Haus bleiben kann?

Meine Ehefrau und ich bauen gerade ein Haus. Wir bringen jeder zwei Kinder mit in die Ehe. Gemeinsame Kinder haben wir nicht. Meine Kinder wohnen nicht bei uns, sind aber an den Wochenenden bei uns. Wie kann man das Testament gestalten, damit im Todesfall nicht der hinterbliebene Ehepartner das Haus verlassen muss, weil die Kinder oder eines der Kinder ihren Erbteil beanspruchen. Alle vier Kinder sollen nach dem Tod von uns beiden das Haus nebst Grundstück zu gleichen Teilen erben.

Erbrechtsexperte Dr. Max Braeuer: In Ihrem Fall ist es sinnvoll, ein klassisches Berliner Testament zu errichten. Damit sind alle Wünsche abgedeckt, die Sie in Ihrer Frage dargestellt haben. Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, das von zwei Eheleuten gemeinsam aufgesetzt wird. Das können Sie bei einem Notar machen lassen. Sie können das gemeinschaftliche Testament aber auch selbst wirksam herstellen. Dafür muss einer von Ihnen beiden den Text mit der Hand schreiben, und Sie müssen es dann beide unterschreiben. In diesem Testament setzen Sie sich gegenseitig als Erben ein. Dadurch ist also geregelt, dass derjenige von Ihnen beiden, der zuerst verstirbt sein gesamtes Vermögen dem anderen hinterlässt. Dazu gehört dann auch sein Anteil an dem Haus. Als weitere Regelung nehmen Sie auf, dass nach dem Tode des zweiten der Eheleute ihn alle vier Kinder beerben. Auch dazu gehört dann natürlich wieder das Haus.

Kinder werden zunächst enterbt

Mit einem solchen Testament ist sichergestellt...

Lesen Sie hier weiter!