Müssen Radmuttern nach dem Reifenwechsel noch mal nachgezogen werden?

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Nach Ostern wechseln die meisten Autobesitzer von Winter- auf Sommerreifen. Ist es mit dem ordnungsgemäßen Reifenwechsel getan oder müssen danach die Radmuttern noch mal nachgezogen werden?

Müssen die Radmuttern nach dem Reifenwechsel wirklich noch mal nachgezogen werden? (Bild: Getty Images)
Müssen die Radmuttern nach dem Reifenwechsel wirklich noch mal nachgezogen werden? (Bild: Getty Images)

Die Regel lässt sich recht leicht merken: Von Ostern bis Oktober fährt man am besten mit Sommerreifen, von Oktober bis Ostern mit Winterreifen. Bei den Details herrscht mehr Unsicherheit: Müssen nach einer ordnungsgemäß (also von einer Werkstatt) durchgeführten Montage die Radmuttern nochmals nachgezogen werden – oder ist das lediglich eine Empfehlung und damit gar nicht notwendig?

Einen Termin in der Wunschwerkstatt zu bekommen, ist kurz nach Frühlingsbeginn schon schwer genug – und dann steht auf der Rechnung oder einem Aufkleber im Fahrzeug auch noch der Hinweis, dass die Radmuttern nach einer bestimmten Anzahl von Kilometern nachgezogen werden müssen. Ist das wirklich notwendig – und was passiert, wenn man dieser Anweisung nicht folgt?

Radmuttern nach dem Reifenwechsel nachziehen: aus technischer Sicht nicht nötig

Dem ADAC zufolge dürfen sich nach einer ordnungsgemäßen Montage die Räder nicht lockern. Ein Nachziehen der Muttern ist demnach aus rein technischer Sicht nicht nötig, sofern die Radbefestigungen in Ordnung sind und beim Anziehen der Schrauben das richtige Drehmoment verwendet wurde.

Radmuttern nicht nachgezogen: Wer haftet nach einem Unfall?

Doch auch die rechtliche Seite erfordert Beachtung: Denn was passiert, wenn die Anweisung der Werkstatt nicht beachtet wurde und ein Unfall geschieht?

Klar ist: Durch den Hinweis auf der Rechnung oder einem Aufkleber im Auto entzieht sich die Werkstatt nicht der Haftung. Löst sich ein Reifen, kommt auch ein nicht fachgemäßer Reifenwechsel in Betracht. Der Kunde kann allerdings mithaftbar gemacht werden, wenn er – so ADAC – Unregelmäßigkeiten im Fahrverhalten bemerkt hat und die Radmuttern dennoch nicht nachziehen lässt. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2021 (OLG München, Urteil vom 19.5.2021, Az.: 7 U 2338/20) behandelte diese Frage und entschied in zweiter Instanz für den Autofahrer, der – zunächst nach Zuweisung einer Mitschuld – Berufung eingelegt hatte.

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Demnach darf sich der Autofahrer nach einem fachgerecht durchgeführten Reifenwechsel und ohne konkrete anderweitige Anhaltspunkte darauf verlassen, dass die Radmuttern nach einer Fahrtstrecke von fünfzig Kilometern fest sitzen, so das Gericht. Eine entsprechende Kontrolle ist – auch nach einem entsprechenden Hinweis von der Werkstatt – nicht notwendig.

Warum kann das Nachziehen von Radmuttern dennoch wichtig sein?

Wer lieber auf Nummer sicher gehen will, befolgt die Anweisung und fährt am Tag nach dem Reifenwechsel nochmals in der Werkstatt vorbei, um die Muttern überprüfen zu lassen. Denn der tägliche Betrieb des Fahrzeugs setzt die Muttern Belastungen aus, die konstant Einfluss auf den Sitz der Muttern ausüben – vom Gewicht des Fahrzeugs über die Drehbewegungen des Reifens bis hin zu Stößen von unebenen Fahrbahnen.

Dabei ist erneut essenziell, dass ein Fachmann die Überprüfung vornimmt, weil die unterschiedlichen Fahrzeugmodelle unterschiedliche Drehmomente erfordern und auch die Reihenfolge wichtig für das korrekte Nachziehen der einzelnen Muttern ist. Von den meisten Werkstätten wird das Nachziehen der Radmuttern nach einem Reifenwechsel als kostenloser Service angeboten – der kleine Umweg zur Werkstatt könnte sich im Fall eines Unfalls also wirklich auszahlen.

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