Mutmaßliche Millionen-Diebin sagt vor Gericht aus
Bremen (dpa) - Zum Auftakt eines Prozesses um einen spektakulären Diebstahl von rund 8,2 Millionen Euro Bargeld in Bremen hat die angeklagte 32-Jährige die Tat gestanden. Vor dem Landgericht berichtete sie, wie sie als Angestellte eines Geldtransportunternehmens im Mai 2021 das Geld in einem Rollcontainer versteckte und nach draußen brachte, wo ein Fluchtwagen wartete. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau mit deutscher Staatsbürgerschaft Diebstahl in einem besonders schweren Fall vor. Ihr drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis.
«Dann wurde aus Spaß Ernst»
Die anfangs sichtlich nervöse 32-Jährige erzählte vor Gericht, dass ein Freund sie zu der Tat überredete. «Dann wurde aus Spaß Ernst», sagte sie. An dem Diebstahl und der Flucht waren demnach eine Freundin und Mittäter beteiligt. Nach der Tat floh die Frau in die Türkei und versteckte sich dort mehr als zwei Jahre. Nach eigenen Angaben wurde sie immer wieder in neue Unterkünfte gebracht und zeitweise auch eingesperrt. Die mehr als acht Millionen Euro wurden nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von den Mittätern weggebracht. Von der Tatbeute erhielt die Angeklagte nach eigenen Angaben 20.000 bis 25.000 Euro. Wo der Rest des Geldes ist, wisse sie nicht.
Nach knapp drei Jahren der Polizei gestellt
Knapp drei Jahre nach der Tat - im März dieses Jahres - stellte sich die mutmaßliche Diebin. In der Türkei sei es zu gefährlich geworden, sagte sie mit Blick auf einen Bekannten, der dort angeschossen und schwer verletzt wurde. Danach kündigte sie über ihren Anwalt ihre Rückkehr aus der Türkei nach Deutschland an. Am Bremer Flughafen wurde sie festgenommen. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft.
Dass über den Diebstahl zahlreiche Details bekannt sind, liegt an dem Prozess gegen eine Komplizin der Frau, der im Dezember 2021 am Landgericht Bremen begann. Die damals 24-Jährige soll unter anderem geholfen haben, die Flucht der mutmaßlichen Diebin zu organisieren. Wegen Beihilfe zum Diebstahl wurde die Frau zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.