Mutmaßlicher iranischer Spion in der Bundeswehr angeklagt

Der Ärmel einer Bundeswehr-Uniform. Foto: Monika Skolimowska/Archiv
Der Ärmel einer Bundeswehr-Uniform. Foto: Monika Skolimowska/Archiv

Ein Deutsch-Afghane, der als Übersetzer und Berater für die Bundeswehr gearbeitet hat, soll Dokumente an den Iran weitergegeben haben. Jetzt kommt er wohl vor Gericht.

Karlsruhe (dpa) - Ein mutmaßlicher Spion des Irans bei der Bundeswehr muss sich voraussichtlich bald in Koblenz vor Gericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft hat den Mann vor dem dortigen Oberlandesgericht wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall angeklagt. Das teilte die Karlsruher Behörde am Freitag mit.

Der Deutsch-Afghane, dessen Alter damals mit 50 Jahren angegeben wurde, war im Januar im Rheinland festgenommen worden. Er sitzt in Untersuchungshaft. Den Ermittlern zufolge war er bei der Bundeswehr seit Jahren als Übersetzer und Landeskundlicher Berater tätig. «In dieser Eigenschaft gab er Erkenntnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weiter, wobei die übermittelten Dokumente ein Staatsgeheimnis darstellten», teilte die Bundesanwaltschaft mit. Sie wirft dem Mann vor, in 18 Fällen Dienstgeheimnisse verletzt zu haben.

«Spiegel Online» hatte im Januar berichtet, der Mann habe Zugang zu «sensiblen Informationen etwa zum Einsatz der Truppe in Afghanistan» gehabt. Er habe für den iranischen Nachrichtendienst Mois spioniert.

Die Bundesregierung hatte nach der Festnahme offiziell bei der iranischen Regierung protestiert. Der Iran wies die Vorwürfe damals zurück und bestritt jeden Kontakt «mit dieser angeblichen Person». Mit solchen Unterstellungen wollten «Feinde» die historischen Beziehungen zwischen dem Iran und der EU sabotieren.

Verfassungsschützern gilt der Iran - wie Russland und China, teils auch die Türkei - als ein Hauptakteur von Spionageaktivitäten gegen Deutschland. Die iranischen Nachrichtendienste suchten auch im Bereich Militär «ständig nach geeigneten menschlichen Quellen, um den Informationsbedarf des iranischen Regimes abdecken zu können», heißt es in einer Information des Bundesamts für Verfassungsschutz.