Nachrichten-Rückblick am Abend: Die wichtigsten News vom 16. Januar 2019

Die Wirtschaft fordert nach dem Nein zum Brexit-Abkommen rasche Lösungen. Das Landgericht Duisburg spricht sich für die Einstellung des Loveparade-Prozesses aus. Prüffall AfD: Der Verfassungsschutz legt sich nicht auf einen Zeitraum fest. Keine Einigung auf einen Untersuchungsausschuss in der Berater-Affäre. US-Soldaten bei Anschlag in Nordsyrien getötet.

Sorgen der Wirtschaft wachsen nach durchgefallenem Brexit-Abkommen

Anti-Brexit-Demonstranten haben sich in der Nähe des britischen Parlaments in Westminster versammelt. (Bild: Alastair Grant/AP/dpa)
Anti-Brexit-Demonstranten haben sich in der Nähe des britischen Parlaments in Westminster versammelt. (Bild: Alastair Grant/AP/dpa)

Verbraucherschützer befürchten Rechtsunsicherheit, deutsche Unternehmen wirtschaftliches Chaos: Die Ablehnung des Brexit-Abkommens durch das britische Parlament sorgt für erhebliche Verunsicherung. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft warnten am Mittwoch vor Konjunkturrückschlägen und forderten die Unternehmen auf, sich für einen drohenden ungeregelten EU-Austritt Großbritanniens zu wappnen. Die Finanzmärkte blieben zunächst weitgehend unbeeindruckt, da der erwartete Ausgang der Parlamentsabstimmung bei Investoren weitgehend “eingepreist” war. Auch auf einen Brexit-Deal in letzter Minute wird noch gehofft.

Bereits unmittelbar nach der Entscheidung des britischen Parlaments am Dienstagabend warnte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) vor dramatischen Folgen. “Unternehmen diesseits und jenseits des Ärmelkanals hängen weiter in der Luft. Ein chaotischer Brexit rückt in gefährliche Nähe”, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang. Es drohe eine Rezession in der britischen Wirtschaft, die auch an Deutschland nicht unbemerkt vorüberziehen würde.

An den Börsen war die Ablehnung des Brexit-Deals kaum zu spüren. Das Brexit-Chaos scheint auf dem Parkett inzwischen keinen mehr wirklich zu beeindrucken. Der Dax hatte sich am Nachmittag kaum verändert. Auch der Eurozonen-Leitindex EuroStoxx 50 trat auf der Stelle. Zudem waren der Euro und das Pfund weitgehend stabil.

Loveparade-Prozess könnte ohne Urteil eingestellt werden

Verwelkende Rosen an der Loveparade-Gedenkstätte. Das Gericht hält die Einstellung des Loveparade-Prozesses für denkbar. (Bild: Roland Weihrauch/dpa)
Verwelkende Rosen an der Loveparade-Gedenkstätte. Das Gericht hält die Einstellung des Loveparade-Prozesses für denkbar. (Bild: Roland Weihrauch/dpa)

Achteinhalb Jahre nach der Loveparade-Katastrophe will das Landgericht Duisburg den Strafprozess gegen alle zehn Angeklagten einstellen. Das Verfahren würde damit ohne Urteil beendet. Das wurde am Mittwoch aus dem Rechtsgespräch bekannt, zu dem das Gericht Verteidiger, Staatsanwälte und Nebenklage-Anwälte gebeten hatte. Die Staatsanwaltschaft habe deutlich gemacht, dass für sie nur eine Einstellung mit Geldauflage gegen die Angeklagten in Frage komme, berichteten mehrere Anwälte.

Die Verteidiger sprachen sich dagegen für eine Einstellung ohne Auflagen aus. Teilnehmer nannten die Gesprächsatmosphäre “sachlich” und “professionell”. Eine Entscheidung wird erst in einigen Wochen erwartet. Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent.

Prüffall AfD: Verfassungsschutz legt sich nicht fest

Der Thüringer Partei- und Fraktionschef der AfD, Björn Höcke, betritt das Podium bei einer Veranstaltung. (Bild: Christian Charisius/dpa)
Der Thüringer Partei- und Fraktionschef der AfD, Björn Höcke, betritt das Podium bei einer Veranstaltung. (Bild: Christian Charisius/dpa)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will sich noch nicht festlegen, wie lange sie die AfD als “Prüffall” behandeln wird. BfV-Präsident Thomas Haldenwang sagte am Mittwoch in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Bundestages nach Angaben von Teilnehmern, aus heutiger Sicht erschienen ihm zwei Jahre angemessen, man könne aber auch schneller zu einer neuen Einschätzung gelangen. Ein konkretes Datum wollte er demnach nicht nennen, da dies von der Entwicklung der AfD abhänge.

Im Gegensatz zur Gesamtpartei werden der rechtsnationale “Flügel” in der AfD und die Nachwuchsorganisation “Junge Alternative” vom Verfassungsschutz inzwischen als sogenannter Verdachtsfall eingestuft. Anders als beim Prüffall ist bei einem Verdachtsfall Voraussetzung, dass “gewichtige Anhaltspunkte” dafür vorliegen, dass es sich um eine “extremistische Bestrebung” handelt. Hier ist auch die Speicherung personenbezogener Daten erlaubt. Gründer des “Flügels” ist der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke. Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland nahm schon mehrfach an Veranstaltungen der Interessengemeinschaft teil.

Berater-Affäre: Keine Einigung auf Untersuchungsausschuss

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wird bei ihrem Besuch der Operation Schneelage 2019 in Berchtesgaden empfangen. (Bild: Matthias Balk/dpa)
Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wird bei ihrem Besuch der Operation Schneelage 2019 in Berchtesgaden empfangen. (Bild: Matthias Balk/dpa)

Mit der Forderung nach einem Untersuchungsausschuss zur Berater-Affäre im Verteidigungsministerium haben sich FDP, Linke und Grüne am Mittwoch zunächst nicht durchgesetzt. Weil die Regierungsparteien rechtliche Bedenken gegen Fragen anmeldeten, die sie als nicht ausreichend bestimmt kritisierten, wurde der Antrag an den Geschäftsordnungsausschuss verwiesen. Die drei Oppositionsparteien kritisierten die Entscheidung noch während der laufenden Sitzung des Verteidigungsausschusses scharf und warfen Union und SPD vor, nicht zu einer transparenten Aufklärung bereit zu sein.

Der Untersuchungsausschuss soll den millionenteuren Einsatz externer Fachleute unter Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) aufklären. Die drei Oppositionsparteien haben 16 Fragen vorgelegt. Sie zielen auf die Klärung, wer Kontrolle ausgeübt hat, welcher Schaden für die Steuerzahler entstanden ist und wie Regelverstöße in Zukunft verhindert werden können.

Mehrere US-Soldaten bei Anschlag in Nordsyrien getötet

Dieses Videostandbild von Hawar News, ANHA, zeigt ein beschädigtes Restaurant nach einer Bombenexplosion. Bei einem Anschlag auf die Stadt Manbidsch sind Aktivisten zufolge mehrere Menschen ums Leben gekommen. (Bild: -/ANHA/AP/dpa)
Dieses Videostandbild von Hawar News, ANHA, zeigt ein beschädigtes Restaurant nach einer Bombenexplosion. Bei einem Anschlag auf die Stadt Manbidsch sind Aktivisten zufolge mehrere Menschen ums Leben gekommen. (Bild: -/ANHA/AP/dpa)

Bei einem Anschlag auf die von Kurden kontrollierte Stadt Manbidsch im Norden Syriens sind Aktivisten zufolge mindestens 18 Menschen ums Leben gekommen. Unter den Opfern sind nach Angaben des US-Militärs auch amerikanische Soldaten. Die von den USA angeführte internationale Koalition schrieb auf Twitter, bei der Explosion seien Mitglieder des US-Militärs getötet worden. Eine Zahl wurde nicht genannt. Nach Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte starben vier US-Soldaten, zwei davon im Krankenhaus. Nach Angaben der Aktivisten waren unter den mindestens 18 Toten außerdem neun Zivilisten und fünf lokale Sicherheitskräfte.

Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) reklamierte die Tat über sein Sprachrohr Amak für sich und sprach von einem Angriff eines Selbstmordattentäters. Die Sprecherin des Weißen Hauses, Sarah Sanders, teilte mit, Präsident Donald Trump sei über die Situation unterrichtet worden. Manbidsch gehört zu den Gebieten Nordsyriens, die von der Kurdenmiliz YPG kontrolliert werden. Diese kämpft in Syrien mit Hilfe der Koalition gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Die USA haben in der Region eigene Truppen am Boden. Trump hatte im Dezember ihren Abzug bekannt gegeben und damit Verbündete überrascht.

mit Material der dpa