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Nachrichten-Rückblick am Abend: Die wichtigsten News vom 22. Februar 2019

Missbrauchs-Skandal in Lügde: Leiter der „Direktion K“ wird von seinen Aufgaben entbunden. Rechnungshof prüft von der Leyens Milliarden-Rüstungsprojekte. Druck aus den eigenen Reihen: Konservative drohen May mit Aufstand. Und: BGH wertet VW-Manipulation als Sachmangel.

Fall Lügde: Leitender Polizeibeamter von Aufgaben entbunden

Der Skandal um die Missbrauchsfälle in Lügde schlägt neue Wellen. (Bild: Guido Kirchner/dpa)
Der Skandal um die Missbrauchsfälle in Lügde schlägt neue Wellen. (Bild: Guido Kirchner/dpa)

Im Skandal um verschwundenes Beweismaterial zum Missbrauchsfall Lügde hat der Polizeichef des Kreises Lippe einen führenden Beamten von seinen Aufgaben entbunden. Der Leiter der zuständigen „Direktion K“ habe ihn zu spät über die verschwundenen Beweismittel in dem Fall informiert, sagte der Behördenchef und Landrat Axel Lehmann (SPD) am Freitag in Detmold bei einer Pressekonferenz.

NRW-Innenminister Herbert Reul hatte am Donnerstag über verschwundene Beweisstücke im Gebäude der Polizei in Detmold berichtet. Ende Januar war der Verlust aufgefallen, erst Tage später wurde die Behördenleitung informiert. „So geht es nicht“, kritisierte Lehmann. Er bezeichnete auch den Einsatz eines Polizeianwärters bei der Sichtung der Beweismittel als schweren handwerklichen Fehler. Zu der Frage, wie die Beweismittel verschwinden konnten, gab es keine neuen Informationen. Auf dem Campingplatz in Lügde im Kreis Lippe waren Kinder für Pornodrehs missbraucht worden.

Rechnungshof prüft von der Leyens Milliarden-Rüstungsprojekte

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gerät weiter unter Druck: (Bild: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa)
Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gerät weiter unter Druck: (Bild: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa)

Der Bundesrechnungshof prüft seit mehreren Wochen milliardenschwere Rüstungsprojekte des Verteidigungsministeriums. Besonders im Fokus stehen dabei das Mehrzweckkampfschiff MKS180 und das Taktische Luftverteidigungssystem (TLVS), wie der “Spiegel” in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Mit dem TLVS soll die Raketenabwehr der Bundeswehr modernisiert werden.

Neben der Kostensteigerung beim TLVS-System prüfen die Rechnungshof-Experten auch die Begleitung der beiden Großprojekte durch eine Heerschar externer Berater.

Konservative drohen May mit Revolte

In Großbritannien drohen mehrere Tory-Abgeordnete mit einer Rebellion. (Bild: House Of Commons/PA Wire/dpa)
In Großbritannien drohen mehrere Tory-Abgeordnete mit einer Rebellion. (Bild: House Of Commons/PA Wire/dpa)

Im britischen Parlament liegen bei vielen Politikern fünf Wochen vor dem geplanten EU-Austritt die Nerven blank. Der Druck auf Premierministerin May nimmt erheblich zu. Britischen Medien zufolge drohen Dutzende Tory-Parlamentsabgeordnete der Premierministerin Theresa May mit einem Aufstand, sofern sie nicht von der Möglichkeit eines harten Brexit abrückt. Der „Guradian“ schreibt: “May steht die schwerste Kabinettsrevolte ihrer Amtszeit bevor”.

Etwa 35 bislang loyale Tories drohten May am Freitag damit, für eine Verschiebung des Brexits zu stimmen, statt einen ungeregelten Austritt aus der EU zu riskieren. Man habe den internen Einfluss der Brexit-Hardliner in der European Research Group (ERG) satt, sagte der Konservative Andrew Percy in Interviews britischer Medien. „Die ERG handelt wie eine Partei in der Partei.“ Die Gruppe besteht aus etwa 80 Brexit-Hardlinern um den Hinterbänkler Jacob Rees-Mogg.

Am Dienstag will May eine Erklärung abgeben. Einen Tag später stimmt das Unterhaus über die weiteren Schritte im Brexit-Prozess ab. Vorher will May bei der EU Korrekturen zum Austrittsabkommen erreichen.

BGH kommt Dieselklägern zu Hilfe

Autoturm auf dem Werksgelände von Volkswagen. Der BGH stärkt die Rechte von VW-Kunden im Abgasskandal. (Bild: Peter Steffen/dpa)
Autoturm auf dem Werksgelände von Volkswagen. Der BGH stärkt die Rechte von VW-Kunden im Abgasskandal. (Bild: Peter Steffen/dpa)

Der Bundesgerichtshof (BGH) springt klagenden Dieselkäufern zur Seite und meldet sich erstmals mit einer rechtlichen Einschätzung zu Wort. Demnach ist die illegale Abgastechnik in den Autos als Sachmangel einzustufen, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Es kündigte dazu „in Kürze“ die Veröffentlichung eines umfangreichen Hinweisbeschlusses vom 8. Januar an. Das Dokument sollte voraussichtlich allerdings erst Anfang kommender Woche online gestellt werden.

Die obersten Zivilrichter stellen außerdem klar, dass Händler betroffenen Neuwagenkäufern die Lieferung eines anderen Autos ohne das Problem nicht einfach verwehren können, nur weil das Modell nicht mehr hergestellt wird. Der Austausch könne höchstens daran scheitern, dass im einzelnen Fall die Kosten unverhältnismäßig hoch seien.

Der 19-seitige Hinweisbeschluss gibt die vorläufige Einschätzung des Senats wieder und ist noch kein Urteil. Dennoch gehe davon für die unteren Instanzen eine Signalwirkung aus, sagte BGH-Sprecherin Dietlind Weinland. „Es ist zu erwarten, dass sie sich an dieser vorläufigen Rechtsauffassung orientieren werden.“

mit Material der dpa und AFP