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Neue Corona-Hilfen in Aussicht: Wie komme ich an welchen Pott?

Wie viel Geld steht mir durch die neuen Corona-Hilfen zu? (Bild: CorinnaL/Shutterstock.com)
Wie viel Geld steht mir durch die neuen Corona-Hilfen zu? (Bild: CorinnaL/Shutterstock.com)

Seit vergangenem Mittwoch (4. Februar) steht fest, dass die Große Koalition weitere Finanzspritzen in Milliardenhöhe für all diejenigen zur Verfügung stellt, die am meisten unter der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Lockdown leiden. Welche Privatpersonen und Unternehmen aber überhaupt Anspruch auf die Fördergelder und Steuererlasse haben, gibt es hier nachzulesen.

Hilfe für Eltern und Einkommensschwache

Für jedes Kind, für das Kindergeld ausgezahlt wird, können die Eltern mit einer weiteren einmaligen Zahlung von 150 Euro rechnen. Dieser Betrag werde automatisch mit dem Kindergeld ausgezahlt. Allerdings wird der steuerliche Freibetrag hierbei nicht angehoben - wer gut verdient, dürfte Teile dieses Betrags beim nächsten Lohnsteuerausgleich also wieder verlieren. Die Hilfe ist also in erster Linie für Geringverdiener mit Kindern gedacht.

Apropos Geringverdiener: Wer auf Grundsicherung (Hartz-IV) angewiesen ist, dem stehen ebenfalls eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro zu. Zudem ist der Zugang zur Grundsicherung nun bis Ende 2021 erleichtert. Das soll speziell Selbstständigen helfen, die krisenbedingt in finanzielle Not geraten sind.

Besonders betroffen: Gastro und Kultur

Für alle Unternehmen wurde der sogenannte "steuerliche Verlustrücktrag" verändert, soll heißen verdoppelt. Damit soll die Liquidität von Betrieben gesichert sein, außerdem könnten damit Steuern gespart werden. Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer, kritisierte diesen Schritt aber laut "Handwerksblatt" mit den Worten: "Es wurde nur der Betrag des Verlustrücktrags temporär erhöht, aber leider nicht der Rücktragszeitraum verlängert: Das geht an den Bedürfnissen des Mittelstands vorbei."

Zwei besonders gebeutelten Wirtschaftszweigen wird mit gesonderten Maßnahmen unter die Arme gegriffen: Gastro und der Kultur. Noch bis Ende 2022 wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent verringert. Ursprünglich sollte dies nur bis 30. Juni 2021 gelten.

Immer wieder haben sich Kunst- und Kulturschaffende von der Regierung im Stich gelassen gefühlt. Um ihnen zu helfen, werde eine weitere Milliarde Euro als Folgeprogramm für den Rettungsschirm "Neustart Kultur" locker gemacht.