Neue Corona-Regeln: Das ändert sich ab Montag

Nach einem Monat weitgehendem Stillstand in Deutschland werden von diesem Montag an die ersten Corona-Auflagen schrittweise gelockert.

Ab Montag nicht mehr erlaubt: Krankschreibung per Telefon. Foto: Karl-Josef Hildenbrand / dpa
Ab Montag nicht mehr erlaubt: Krankschreibung per Telefon. Foto: Karl-Josef Hildenbrand / dpa

Was sich ändert

1. Geschäfte mit einer Ladenfläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen. Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die Begrenzung nicht. Wann wo geöffnet wird, entscheiden die Länder.

2. Zoos öffnen ebenfalls wieder, in manchen Regionen schon ab Montag.

3. Die ersten Schüler kommen für Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen in die Schulen zurück. Berlin, Brandenburg und Sachsen machen den Anfang.

4. An Hochschulen dürfen Prüfungen stattfinden. Labore, Bibliotheken und Archive dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.

5. Krankschreibungen per Telefon bei Erkältungssymptomen sind ab Montag nicht mehr möglich. Wer ein Attest braucht, muss zum Arzt.

6. Sachsen führt als erstes Bundesland am Montag eine flächendeckende Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften ein.

7. Sachsen erlaubt auch Gottesdienste wieder, die anderswo noch verboten bleiben. Teilnehmen dürfen maximal 15 Gläubige.

Was unverändert bleibt

1. Kitas bleiben geschlossen, die Notbetreuung soll aber ausgeweitet werden. Auch hier regeln die Länder selbst, wie sie vorgehen.

2. Die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern gelten weiterhin.

3. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten. Was alles unter «Großveranstaltung» fällt, wird noch geklärt. Bundesligaspiele vor Publikum werden in dieser Saison nicht mehr stattfinden.

4. Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden bleiben. Touristische Übernachtungen sind nicht gestattet. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung.

6. Restaurants und Bars dürfen nur Außer-Haus-Service anbieten.

7. Geschlossen bleiben auch Kultureinrichtungen, Schwimmbäder, Spielplätze, Fitnesscenter, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Friseure dürfen ab 4. Mai wieder aufmachen.