"Düsseldorfer Tabelle" 2025 veröffentlicht: Was sich bei Unterhaltszahlungen ändert
Im Jahr 2025 wird die Düsseldorfer Tabelle mit neuen Werten für Unterhaltszahlungen gelten. Was das für Betroffene bedeutet.
Die Düsseldorfer Tabelle definiert seit über 60 Jahren Leitlinien für Unterhaltszahlungen in Deutschland. Düsseldorf steht deswegen im Namen, weil das dortige Oberlandesgerichte die Regelungen in Abstimmung mit den anderen Gerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag festlegt.
Das Ziel war ursprünglich die Standardisierung der Unterhaltsrechtsprechung der Familiengerichte in Deutschland und das Auffüllen von gesetzlichen Regelungslücken. Der Gesetzgeber hat hier zwar nachgearbeitet, die Düsseldorfer Tabelle wird als Richtlinie aber immer noch bundesweit verwendet.
Die aktuelle Version der Tabelle definiert den Rahmen für
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt
Mangelfallberechnung
Verwandtenunterhalt
So kann man in der Tabelle zum Beispiel anhand des Nettoeinkommens eines Unterhaltspflichtigen nachschauen, wie hoch der Kindesunterhalt für verschiedene Altersstufen sein sollte.
Zum Download: Düsseldorfer Tabelle
Düsseldorfer Tabelle 2025 (PDF)
Wie viel Unterhalt müssen getrennt lebende Väter oder Mütter 2025 zahlen? Die so genannte "Düsseldorfer Tabelle" sagt es.
CHIP Bewertung: Sehr gut zum Download
Dafür wird die Düsseldorfer Tabelle eingesetzt
Die Düsseldorfer Tabelle ist ein wichtiges Instrument, besitzt aber keine Gesetzeskraft. Sie dient aber für Betroffene und auch für Gerichte als Orientierung. Was Unterhaltszahlungen für Kinder betrifft, weist die Tabelle den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte. Der Bedarf ist aber nicht identisch mit dem Zahlbetrag.
Die Düsseldorfer Tabelle gibt aber auch an, wie man weiter vorgeht: Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Zur Deckung des Mindestbedarfs aller Beteiligten – einschließlich des Ehegatten – ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen.
Düsseldorfer Tabelle 2025 veröffentlicht
Für 2025 ist die Düsseldorfer Tabelle leicht anpasst worden. Die neuen Werte hat das Oberlandesgericht Düsseldorf wie geplant im Dezember 2024 vorgelegt. Dabei finden sich leichte Anpassungen, etwa beim Kindesunterhalt.
Beispiel: Empfahl die Tabelle für 2024 bei einem Nettoeinkommen von 2.901 bis 3.300 Euro pro Monat als Bedarf für ein Kind im Alter von 6 bis 11 Jahren noch 634 Euro, sind es ab 2025 dann 638 Euro.
Kritik gab es zuletzt vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht. Der fordert eine flexible Anpassung der Wohnkosten-Pauschale an die jeweilige regionale Wohnsituation, gestützt auf Kriterien wie den Mietspiegel und den sozialen Wohnungsbau.
"Bei den laufenden Verhandlungen zu Anpassung der Düsseldorfer Tabelle 2025 muss die Wohnkostenpauschale bundesweit angehoben werden, um sozial gerechte und realitätsnahe Regelungen für alle Betroffenen zu schaffen. Es muss sichergestellt werden, dass beide Trennungselternteile ihre Kinder angemessen betreuen können," hieß es vom Verband.
Durch das Ende der Ampelregierung dürfte sich eine Reform des Unterhaltsrechts aber zumindest vorerst erledigt haben.
Zum Download: Düsseldorfer Tabelle
Düsseldorfer Tabelle 2025 (PDF)
Wie viel Unterhalt müssen getrennt lebende Väter oder Mütter 2025 zahlen? Die so genannte "Düsseldorfer Tabelle" sagt es.
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