Grundsteuer wird deutlich teurer: Gerichtsurteile könnten noch alles kippen
Bei der Grundsteuer wird es ernst, denn aktuell erfahren viele Bürger, was sie tatsächlich ab 2025 zahlen müssen. Oft muss man tiefer in die Tasche greifen. Doch es gibt mehrere Klagen, die die Grundsteuer kippen könnten.
Bis jetzt war alles nur Vorgeplänkel bei der Grundsteuer, denn aktuell legen viele Städte und Gemeinden die sogenannten Hebesätze fest. Erst mit diesem Faktor lässt sich ausrechnen, wie viel Geld Millionen Bürger ab 2025 für die Grundsteuer tatsächlich zahlen müssen.
Das Problem: Viele Städte und Gemeinden sind knapp bei Kasse und die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen. Nach einer Umfrage ist vielerorts eine Erhöhung der Hebesätze geplant, um mehr Geld in die Kassen zu kriegen.
Betroffen von der neuen Grundsteuer sind in erster Linie Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken. Bei vermieteten Objekten darf die Grundsteuer aber auf Mieter umgelegt werden. Eine Erhöhung der Grundsteuer trifft also nicht nur die Eigentümer, sondern auch Mieter.
Letzte Hoffnung für viele Menschen sind mehrere Klagen, die gegen die Grundsteuer verhandelt werden. Sollte die neue Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft werden, müsste eine Neuregelung gefunden werden.
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Gerichte könnten Grundsteuer kippen
Nach Recherchen von Focus online gibt es derzeit noch mehrere Verfahren, die die Grundsteuer kippen könnten:
Im Dezember verhandelt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg die Klagen mit den Aktenzeichen 3 K 3142/23 und 3 K 3170/22, die sich beide gegen die Berechnung des Grundsteuerwertes nach dem Bundesmodell richten. Im Verfahren 3 K 3142/23 erhalten die Kläger sogar Unterstützung von der Vereinigung Haus & Grund sowie vom Bund der Steuerzahler. Nach Auffassung der Kläger sind die Bewertungsregeln verfassungswidrig.
Bereits im März 2023 sind beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz vier Klagen gegen das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht eingegangen. Die Kläger werfen den neuen Regelungen Verfassungswidrigkeit vor. Die Verfahren werden unter den Aktenzeichen 4 K 1189/23, 4 K 1190/23, 4 K 1217/23 und Az.4 K 1205/23 geführt.
Der Bundesfinanzhof hat in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Zweifel an der Rechtmäßigkeit der sogenannten Bodenrichtwerte geäußert, die im Rahmen des neuen Grundsteuerrechts nach dem Bundesmodell maßgeblich in die Bewertung eingeflossen sind. Die Verfahren (Az. II B 78/23 und Az. II B 79/23) werden nun vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.
Wichtig: Für die Berechnung der neuen Grundsteuer gibt es in Deutschland kein einheitliches Vorgehen. Zwar gibt es ein sogenanntes Bundesmodell, doch das wird längst nicht in allen Bundesländern eingesetzt. Die Klagen beziehen sich immer auf konkrete Berechnungen in den einzelnen Bundesländern.
Grundsteuer korrekt berechnen
Hat sich die zuständige Stadt oder Gemeinde auf einen Hebesatz verständigt, können Sie gleich ausrechnen, wie viel Sie künftig bezahlen müssen. Offiziell werden natürlich auch noch Schreiben von den Finanzämtern verschickt, aber darauf müssen Sie nicht warten.
Der wichtigste Wert aus den Grundsteuer-Bescheiden, die das Finanzamt bereits verschickt hat, ist der Grundsteuermessbetrag. Er wird mit dem Hebesatz der Gemeinden multipliziert und das ergibt dann die zu zahlende Grundsteuer.
Wenn Sie zum Beispiel mit WISO Grundsteuer die Grundsteuererklärung erledigt haben, berechnet Ihnen die Software auch den Grundsteuermessbetrag. Dann können Sie auch eine Prognose für die Grundsteuer ausrechnen lassen. Dazu brauchen Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde, den Sie nur in einen Rechner in der Software eintippen müssen.
Zu Fuß ist die Rechnung aber auch nicht schwer: Wenn Sie zum Beispiel einen Grundsteuermessbetrag von 69,50 Euro haben und einen Hebesatz von 390 Prozent, dann lautet die Rechnung 69,50 x 3,9. Das Ergebnis ist dann die jährlich zu zahlende Grundsteuer. Sie können natürlich auch ein paar andere Fälle durchspielen, etwa mit gestiegenem oder gesenktem Hebesatz, und dann ermitteln, wie hoch die Grundsteuer jeweils wäre.
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