Neue Justizpanne: Intensivtäter kehrt nach Freigang nicht ins Gefängnis zurück

Die Jugendstrafanstalt in Plötzensee

Berlin. Ein verurteilter jugendlicher Intensivtäter ist nach einem Freigang nicht in den offenen Vollzug der Jugendstrafanstalt in Plötzensee zurückgekehrt. Das erfuhr die Berliner Morgenpost aus Sicherheitskreisen. Die Berliner Polizei fahndet seit vergangenem Montag stadtweit nach dem Strafgefangenen Hakan C.

Der 18-Jährige befinde sich in einer Ausbildung, deshalb seien ihm Freigänge genehmigt worden, hieß es. Er war zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, unter anderem wegen schweren Raubs und gefährlicher Körperverletzung.

Nun verliere er die Haftlockerung und damit voraussichtlich auch seinen Ausbildungsplatz. "Das ist extrem ärgerlich", ein Sprecher der Justizverwaltung. Die Flucht an sich hat keine juristischen Folgen, weil der Wille nach Freiheit nicht strafbar ist. Verfolgt wird aber, wenn Straftaten in der Zeit verübt werden.

In den vergangenen Tagen und Wochen hatte es mehrere Justizpannen in Berlin gegeben. Vier Männer waren Ende 2017 aus der JVA Plötzensee ausgebrochen. Außerdem kam es zu mehreren sogenannten Entweichungen aus dem offenen Vollzug. Kurz darauf war ein verurteilter Doppelmörder nach einem Freigang nicht zurückgekehrt.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) war daraufhin unter Druck geraten. Mögliche Sicherheitslücken und Versäumnisse werden jetzt von einer Expertenkommission untersucht. Die geflohenen und entwichenen Häftlinge sind bis auf einen Person mittlerweile wieder zurück in ihren Haftanstalten.

Der Berliner ...

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