2025 bringt neue Regeln für Motorradfahrer: Was sich jetzt ändert
Das Jahr 2025 bringt einige tiefgreifende Änderungen für Motorradfahrer in Deutschland mit sich. Was sich ändern wird.
Bislang konnten Motorradfahrer auf sogenannte Herstellerfreigaben zurückgreifen, um sicherzustellen, dass alternative Reifenmarken und -modelle mit ihrem Motorrad kompatibel sind. Diese sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) machten die Umrüstung der Reifen relativ unkompliziert. Die Freigaben wurden durch umfassende Tests der Reifenhersteller in Zusammenarbeit mit den Motorradherstellern ermittelt und galten als verlässlicher Beweis für die Betriebssicherheit der Reifen.
Mit Jahresbeginn 2025 ändert sich das grundlegend: Die Reifenfreigaben der Hersteller werden weitestgehend hinfällig. Künftig müssen neue Reifen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, durch eine Einzelabnahme bei einer Prüforganisation wie TÜV oder Dekra genehmigt werden. Das bedeutet mehr Aufwand und höhere Kosten für die Biker, besonders bei der Umrüstung auf Reifen, die von den Standarddimensionen im Fahrzeugschein abweichen.
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Reifenfreigaben durch Hersteller gehören der Vergangenheit an
Für viele Motorradfahrer bedeutet diese Neuregelung vor allem eines: höhere Kosten und ein erhöhter Zeitaufwand. Bei jeder Abweichung von den im Fahrzeugschein angegebenen Reifen muss künftig eine gesonderte Prüfung erfolgen. Solange die neuen Reifen allerdings exakt den Eintragungen im Fahrzeugschein entsprechen – also in Bezug auf Größe, Breite, Querschnitt und Abrollumfang – ist keine separate Abnahme notwendig. Hier bleibt es also weiterhin relativ unkompliziert.
Wer jedoch einen Reifen mit abweichenden Spezifikationen wählen möchte – zum Beispiel einen breiteren Reifen oder ein Modell, das nicht mehr in den geforderten Dimensionen produziert wird – muss künftig einen Prüftermin bei einer entsprechenden Organisation vereinbaren. Hierbei können Kosten und Wartezeiten anfallen, die bislang durch die unkomplizierte Vorlage der Herstellerfreigabe vermieden wurden.
Auch wenn die Neuregelung viele Motorradfahrer erstmal vor Herausforderungen stellt, gibt es auch Vorteile. So ist beispielsweise keine Prüfung notwendig, wenn nur der Reifenhersteller gewechselt wird, die Reifendimensionen und -eigenschaften jedoch den Vorgaben im Fahrzeugschein entsprechen oder diese sogar übertreffen. Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass die Verpflichtung, die Unbedenklichkeitsbescheinigung ständig mitzuführen, entfällt. Ab 2025 dürfen die UBB-Dokumente zu Hause bleiben.
Darüber hinaus könnte die Neuregelung zur Zulassung von Mischbereifungen führen. Das bedeutet, dass Motorradfahrer unterschiedliche Reifenmarken an Vorder- und Hinterrad montieren dürfen, sofern alle anderen Parameter den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese Flexibilität könnte gerade für Liebhaber spezieller Reifenmodelle neue Möglichkeiten bieten.
Neue Abgasnorm Euro 5+ bei Neuzulassungen
Eine weitere Änderung betrifft die Neuzulassung von Motorrädern ab dem 1. Januar 2025. Künftig dürfen nur noch Motorräder zugelassen werden, die der neuen Euro-5+-Abgasnorm entsprechen. Diese Norm baut auf dem bestehenden Euro-5-Standard auf und beinhaltet zusätzliche Anforderungen, wie zum Beispiel strengere Haltbarkeitstests der Katalysatoren sowie erweiterte Überwachungsmöglichkeiten für abgasrelevante Komponenten.
Motorräder, die nicht der Euro-5+-Norm entsprechen, dürfen nur noch bis Ende 2026 zugelassen werden, und auch nur unter bestimmten Bedingungen. Für Biker, die sich ein neues Motorrad zulegen möchten, bedeutet dies, dass es in den kommenden Wochen und Monaten zu Preisnachlässen für Modelle kommen könnte, die noch nicht der neuen Norm entsprechen. Wer sich also für ein neues Motorrad interessiert, könnte von dieser Situation profitieren.
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