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Neue Pflicht für den Auto-Verbandkasten

Einen Verbandkasten im Auto mitzuführen, ist Pflicht. Die neue StZVO sieht vor, dass der Inhalt noch in 2022 um zwei Ausrüstungsgegenstände erweitert werden muss. Fehlen sie, droht Bußgeld.

Der Verbandkasten fürs Auto muss in 2022 um zwei Dinge erweitert werden. (Beispielbild: Getty Images)
Der Verbandkasten fürs Auto muss in 2022 um zwei Dinge erweitert werden. (Beispielbild: Getty Images)

Rettungsdecke, Kompressen, Wundschnellverbände – das und mehr muss sich nach DIN 13164 in einem Kfz-Verbandkasten finden. Der genormte Inhalt muss in 2022 jedoch um zwei Ausrüstungsgegenstände erweitert werden.

Grund ist die Corona-Pandemie. Um sich und andere bei der Hilfe im Ernstfall besser vor Viren schützen zu können, sind Autofahrer*innen künftig verpflichtet, ihr Notfall-Set um zwei Mund-Nasen-Bedeckungen zu erweitern. Wann die Regelung genau in Kraft tritt, steht bisher nicht fest. Nur so viel, dass sie mit der noch in diesem Jahr kommenden Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kommen wird und damit laut ADAC auch für die Zeit nach der Pandemie Gültigkeit hat.

Mit FFP2 auf der sicheren Seite

Unklar ist bislang auch, ob zwei medizinische Masken reichen oder der Verbandkasten um zwei FFP2-Masken erweitert werden muss. Wer jedoch die Frist nicht verpassen und gleich handeln will, sollte zwei FFP2-Masken in das Erste-Hilfe-Set packen, um auf der sicheren Seite zu sein. Immerhin kann im Falle einer Kontrolle ein Bußgeld von 5 Euro drohen. Das gilt übrigens auch, wenn der Verbandkasten ganz fehlt oder abgelaufen ist.

Wer muss einen Verbandkasten mitführen?

Im Verkehrsrecht ist festgelegt, dass jeder PKW mit einem aktuellen Verbandkasten ausgestattet sein muss. Keinen Verbandkasten müssen Krafträder, Krankenfahrstühle sowie Zug- und Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben mitführen, erklärt der ADAC. Zur Ausstattung von Quads gehört jedoch ein Verbandkasten verpflichtend dazu. In Kraftomnibussen mit mehr als 22 Sitzplätzen müssen sogar zwei Verbandkästen mitgeführt werden.

Kosten und Mindesthaltbarkeitsdatum

Aktuelle Verbandkästen nach gültiger DIN 13164 kosten um die 10 Euro. Beim Kauf empfiehlt sich ein Blick auf das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum. Vier Jahre sollte das Set zum Kaufzeitpunkt noch haltbar sein. Da einige enthaltene Utensilien nach einer gewissen Zeit nicht mehr steril sind oder porös werden können, gibt es für die Kästen ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Ist das überschritten, muss der Kasten ausgetauscht werden. Etwas günstiger geht das mit Austausch-Sets, die für etwa 5 Euro zu haben sind.

Übrigens: Abgelaufene Kästen müssen nicht gleich in den Müll. Sie können immer noch für die Hausapotheke genutzt oder an das Deutsche Rote Kreuz sowie andere gemeinnützige Organisationen gespendet werden.

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