Werbung

Neue Regeln für Lebensmittelkontrollen geplant

Julia Klöckner (CDU), Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, plant eine flexiblere Ausrichtung von Kontrollen in Lebensmittelbetrieben.
Julia Klöckner (CDU), Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, plant eine flexiblere Ausrichtung von Kontrollen in Lebensmittelbetrieben.

Wo Lebensmittel hergestellt oder verarbeitet werden, sehen regelmäßig Kontrolleure nach dem Rechten. Künftig sollen sie nach dem Willen der Bundesregierung gezielter Betriebe mit Problemen in den Blick nehmen. Doch das hat eine Kehrseite.

Berlin (dpa) - Kontrollen in Lebensmittelbetrieben sollen künftig stärker auf auffällige Betriebe ausgerichtet werden. Im Gegenzug können Routinekontrollen teils seltener stattfinden, wie aus einer Verwaltungsvorschrift hervorgeht, die das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen soll.

Organisationen wie Foodwatch hatten die Pläne bereits in den vergangenen Monaten scharf kritisiert. Damit die neuen Regeln in Kraft treten können, muss auch der Bundesrat zustimmen.

«Die Frequenzvorgaben für Regelkontrollen werden gegenüber bisher geltenden Grundsätzen in vertretbarem Maß gelockert, damit die freiwerdenden Kapazitäten für anlassbezogene Kontrollen eingesetzt werden können», heißt es zur Erklärung in der Verwaltungsvorschrift. Es bleibe möglich, einen Betrieb täglich zu kontrollieren, wenn eine Behörde feststelle, dass vom Betrieb ein entsprechend hohes Risiko ausgehe. Ziel sei nicht, die Kontrolldichte zu verringern, sondern sie stärker auf «neuralgische Punkte» auszurichten.

Für Lebensmittelkontrollen sind die Bundesländer zuständig. Die Verwaltungsvorschrift gibt den Rahmen vor, insbesondere die Frequenzen für Regelkontrollen. Die Erfahrungen der Länder hätten gezeigt, dass die bisherigen Vorgaben zu Kontrollhäufigkeiten bei Regelkontrollen dazu führen könnten, dass «zu wenig Raum für anlassbezogene Kontrollen» bleibe, heißt es in der Begründung der Änderung. Kritiker hatten gefordert, stattdessen mehr Personal einzustellen.

Konkret wird die Mindest-Frequenz der Regelkontrollen etwa für Betriebe der höchsten Risikoklasse von arbeitstäglich auf mindestens wöchentlich gesenkt, die der Risikoklasse 2 von wöchentlich auf mindestens monatlich und der Risikoklasse 3 von monatlich auf mindestens vierteljährlich. In welche Risikokategorie ein Betrieb fällt, hängt von einer Punkteskala ab, die viele Kriterien berücksichtigt, etwa die Betriebsart, die Schulung der Mitarbeiter, die Verlässlichkeit von Eigenkontrollen, Hygiene oder die Einhaltung von Kühlungsvorschriften. In der untersten Risikostufe bleibt es bei einer Mindestfrequenz von einer Kontrolle alle drei Jahre.

Oliver Huizinga von Foodwatch kritisierte, Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) habe aus Vorfällen bei Unternehmen wie Wilke und Tönnies «offenbar nichts gelernt». Sie nehme den nächsten Lebensmittelskandal billigend in Kauf. «Die SPD darf das auf keinen Fall durchs Kabinett winken», forderte er. Statt die Zahl der Pflicht-Kontrollen zu verringern, brauche es eine grundlegende Reform: «Was wir brauchen, ist eine unabhängige Landesanstalt für die Lebensmittelüberwachung pro Bundesland, die ausreichend Personal vorhält und alle Ergebnisse veröffentlichen muss.»

Von der FDP kam dagegen Lob für die Pläne. «Bei den derzeitigen Kapazitäten vermehrt schwarze Schafe in den Fokus zu nehmen als sich in Routinekontrollen zu verzetteln, ist ausdrücklich richtig», sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Gero Hocker. Noch besser wäre es, wenn die staatlichen Stellen endlich mit mehr Mitteln ausgestattet werden würden, um das eine nicht auf Kosten des anderen machen zu müssen.