Neue Regeln fürs Handgepäck: Fluggäste müssen sich ab dem 1. September umstellen
Ab dem 1. September gelten in der EU neue Regeln für das Fliegen mit Handgepäck. Darunter fallen nicht nur die Bestimmungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten, auch die Größe und Anzahl von Gepäckstücken werden vereinheitlicht. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
An so manchem Flughafen wurde das Thema Flüssigkeiten im Handgepäck längst wieder viel lockerer behandelt. Seit einiger Zeit war die 2006 eingeführte Flüssigkeitsregel dank neuer Scanner an den Sicherheitskontrollen der Flughäfen gelockert worden. Teilweise durften sogar bis zu zwei Liter problemlos im Handgepäck mitgeführt werden. Doch nun kommt die Kehrtwende und alle Passagiere dürfen ab dem 1. September an allen europäischen und britischen Flughäfen Flüssigkeiten wieder ausschließlich in kleinen Behältern bis 100 Milliliter mit sich führen.
Diese müssen zudem wie früher in eine verschließbare, durchsichtige 1-Liter-Plastiktüte gepackt werden, welche maximal 20 x 20 Zentimeter groß sein darf. Pro Reisendem ist eine Tüte erlaubt. An vielen Flughäfen müssen die Beutel genau wie elektronische Geräte wie Laptops auch aus dem Handkoffer genommen und extra durchleuchtet werden.
An Flughäfen mit modernen CT-Scannern wie Hamburg oder dem London City Airport dürfen Flüssigkeiten aber weiterhin im Koffer bleiben, sie müssen nur der 100 Milliliter-Regel folgen. Auch Laptops müssen nicht ausgepackt werden.
Grund für die geänderten Bestimmungen ist, dass es Zweifel an der Zuverlässigkeit der neuen Scanner gibt. Bis diese ausgeräumt sind, müssen alle Passagiere wieder kleine Behälter nutzen. Alternativ kann auch auf feste Seifen oder Shampoos zurückgegriffen werden. Auch festes Duschgel ist erhältlich. Diese Produkte fallen nicht unter Flüssigkeiten.
Medikamente, die während des Flugs genommen werden müssen, fallen nicht unter diese Reglung. Das gilt auch für Babynahrung. Viele Fluggesellschaften legen in ihren Bestimmungen jedoch nicht fest, ob zur Babynahrung auch ein Baby mit an Bord muss.
Neue Regeln auch für Menge und Größe des Handgepäcks
Ab dem 1. September ändern sich auch die Regeln, die die Menge und Größe von Handgepäckstücken festlegen. Dies war bislang Sache der jeweiligen Fluggesellschaften, diese müssen aber nun eine Vereinheitlichung verpflichtend umsetzen, was das Fliegen mit Zwischenstopps für Passagiere einfacher macht. So manche Fluggesellschaft lässt bei Auslandsflügen größere Handgepäckkoffer zu als bei Inlandsflügen. Damit ist ab dem 1. September Schluss. Koffer dürfen dann maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß sein und zehn Kilogramm wiegen.
Passagiere dürfen nun aber zusätzlich ein weiteres Handgepäckstück wie eine kleine Handtasche, Laptoptasche oder einen kleinen Rucksack mit an Bord nehmen. Dies war vor allem bei vielen sogenannten Billigfliegern bislang nicht möglich und die Fluggäste mussten entweder auf die Handtasche verzichten oder aber den Koffer kostenpflichtig aufgeben. Das kleine Handgepäckstück muss unter den Vordersitz passen und darf maximal 40 x 30 x 15 Zentimeter groß sein.
Ob Fluggesellschaften, die bislang höhere Gewichtsgrenzen für das Handgepäck haben wie British Airways, wo das Handgepäck aktuell bis zu 23 Kilogramm wiegen darf, nun nur noch Koffer bis zu zehn Kilogramm akzeptieren, ist nicht bekannt. Lufthansa-Passagiere dürften dann aber ab dem 1. September zwei Kilogramm mehr einpacken - dort gilt aktuell ein Gewicht von lediglich acht Kilogramm.