Neue Verordnung für Hundehalter – das gilt ab 2022

Ausstellungsverbote, Auslauf, artgerechte Unterkünfte – seit dem 1. Januar gilt eine neue Verordnung, die das Leben von Hunden verbessern soll. Was Besitzer*innen nun beachten müssen.

Eine neue Verordnung soll für besseren Schutz von Hunden sorgen. (Bild: Getty Images)
Eine neue Verordnung soll für besseren Schutz von Hunden sorgen. (Bild: Getty Images)

Für mehr Tierschutz: Ende vergangenen Jahres hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung auf den Weg gebracht. Die ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Hundebesitzer*innen müssen sich ab sofort an strengere Regeln halten.

Änderungen in verschiedenen Bereichen

Die überarbeitete Tierschutz-Hundeverordnung bringt vor allem viele Änderungen für Hundezüchter*innen mit sich. Aber es gibt auch neue Regelungen bei den Transportbestimmungen, den Ausbildungs- und Haltungsbedingungen.

So müssen Hundebesitzer*innen etwa sicherstellen, dass ihre Vierbeiner regelmäßig Kontakt zu Artgenossen haben. Ausnahmen gelten nur für Hunde, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mit anderen Tieren zusammen kommen können.

Hunde allein in Zwingern oder Kleingärten zu halten und nur hin und wieder zum Füttern vorbeizuschauen, ist laut der Verordnung künftig ebenfalls verboten. Besitzer*innen müssen sich täglich ausreichend um ihre Hunde kümmern.

Werden sie im Freien gehalten, muss den Tieren eine angemessene Schutzhütte sowie ein Liegeplatz zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird die Anbindehaltung von Hunden ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich verboten. Nur für Arbeitshunde gelten Ausnahmebestimmungen. Sie dürfen nur angeleint gehalten werden, wenn eine Betreuungsperson vor Ort ist. Zudem müssen sie an einem Brustgeschirr angeleint werden und die Leine muss außerdem leicht und mindestens drei Meter lang sein, damit sich die Vierbeiner nicht verletzen können.

Strenge Regeln für die Hundezucht

Bei der Hundezucht sieht die Verordnung ab sofort strengere Regeln vor. Wird gewerbsmäßig gezüchtet, muss unter anderem sichergestellt sein, dass eine Person nicht mehr als drei Würfe gleichzeitig betreut.

Für kleine Fellnasen bis zu 20 Wochen muss zudem für ausreichend Beschäftigung gesorgt werden. Minimum sind täglich vier Stunden Umgang mit ihren Menschen. Auch für die Wurfkiste und Haltung gelten neue Bestimmungen. Die Unterkunft muss in ausreichender Größe zur Verfügung stehen und so beschaffen sein, dass sie leicht zu reinigen und zu desinfizieren ist, um Erkrankungen zu vermeiden.

Besonders junge Welpen unter acht Wochen dürfen über Strecken von mehr als 100 Kilometern nur dann transportiert werden, wenn das Muttertier mit dabei ist. Das gleiche gilt übrigens für Katzen.

Ausstellungsverbote für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen

Beschwerden bei der Atmung und Schmerzen in den Gelenken – das sind beispielsweise Auswirkungen von sogenannten Qualzuchten. Um die künftig zu minimieren, gilt ab sofort ein Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen. Das Verbot gilt nicht nur für reine Zuchtausstellungen, sondern umfasst alle Veranstaltungen inklusive Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen.

Bereits seit längerem gilt schon ein Ausstellungsverbot für Hunde, denen etwa die Ohren oder Ruten tierschutzwidrig amputiert wurden. Ab sofort wird das Verbot auch auf sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.

Geänderte Trainingsbedingungen

Nicht mehr tierschutzkonform sind nun auch Trainingsmethoden, mit denen Hunden bei der Erziehung Schmerzen zugefügt werden. "Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden", heißt es in der neuen Verordnung.

Geldbußen und Freiheitsstrafen drohen

Wer sich nicht an die Verordnungen hält, für den kann es teuer werden. Zwar handelt es sich "nur" um eine Ordnungswidrigkeit, aber die kann laut Tierschutzgesetz mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft werden.

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