Neuerungen im Überblick - Höhere Beiträge, mehr Krankentage: Das ändert sich 2025 für Ihre Gesundheit
Im nächsten Jahr stehen deutschlandweit einige Neuerungen an. Das betrifft auch den Gesundheitsbereich. Wir erklären, worauf Sie sich ab 2025 einstellen müssen.
Das kommende Jahr bringt einige Neuerungen für den Gesundheitsbereich mit sich. Das gilt für Kassenbeiträge, Krankentage und Zahnarztbesuche. Einen Überblick gibt die „Stiftung Gesundheitswissen“ .
1. Die elektronische Patientenakte für alle
Im Januar ist es soweit: Dann wird die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit eingeführt. Die Akte beinhaltet alle wichtigen Informationen um Ihre Gesundheit. Die Idee: Unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Auch der Arztwechsel soll erleichtert werden.
Die Akte wird zwar automatisch erstellt. Aber, keine Sorge: Die Nutzung ist freiwillig. Sofern Sie dem nicht zustimmen, wird niemand ihre persönlichen Daten lesen können. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse, wenn sie keine elektronische Patientenakte haben möchten. Sie können dann einen Widerspruch einlegen.
2. Weiterhin mehr Kinderkrankentage
Wie schon im vergangene Jahr gibt es im Jahr 2025 mehr Kinderkrankentage. Diese Regelung war zwar eigentlich 2023 ausgelaufen, wurde nun aber ein zweites Mal verlängert. Konkret bedeutet das: Pro Jahr und Kind können
gesetzlich krankenversicherte Eltern 15 Kinderkrankengeldtage und
alleinerziehende gesetzlich krankenversicherte Eltern 30 Kinderkrankengeldtage
nehmen.
Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch pro Elternteil und pro Jahr auf bis zu 35 Tage.
Alleinerziehende mit mehreren Kindern haben insgesamt 70 Tage zur Verfügung.
3. Erhöhte Beitragsbemessungsgrenze
Eine weitere Neuerung: Ab dem 1. Januar 2025 wird die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung angehoben. Diese Grenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Bedeutet also: Das Einkommen, das über dieser Grenze liegt, ist beitragsfrei.
Die neuen Grenzen für 2025 liegen bei
jährlich 66.150 Euro brutto , also monatlich 5512,50 Euro.
Zum Vergleich: Im Vorjahr 2024 waren es
jährlich 62.100 Euro brutto , also monatlich 5175 Euro.
4. Erhöhte Versicherungspflichtgrenze
Nächstes Jahr wird noch eine weitere Grenze angehoben: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer mehr als diesen Beitrag verdient, darf sich privat krankenversichern.
Sie liegt ab 2025 bei
jährlich 73.800 Euro brutto , also monatlich 6150 Euro.
Zum Vergleich: Im Vorjahr 2024 waren es
jährlich 69.300 Euro brutto , also monatlich 5775 Euro.
5. Erhöhte Krankenkassenbeiträge
Im kommenden Jahren werden außerdem die Beiträge für gesetzliche Krankenkassen steigen. Das erklärte das Bundesgesundheitsministerium bereits Anfang November.
Demnach soll der der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erhöht werden. Wie hoch die Zusatzbeitragssätze damit konkret sind, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Und damit nicht genug:
Auch privat Krankenversicherte müssen 2025 mit Erhöhungen rechnen. Wie die Stiftung erklärt, werden diese im Durchschnitt 12 Prozent ansteigen.
Und: Die Beiträge für die soziale Pflegeversicherung werden ebenfalls angehoben, um 0,2 Prozentpunkte .
6. Kein Amalgam mehr in Zahnfüllungen
Zuletzt wird es noch beim Zahnarzt eine große Veränderung geben. Füllungen der Zähne mit Dentalamalgam dürfen nach einem EU-Beschluss ab 2025 nicht mehr verwendet werden. Der Hintergrund: Umweltschutz. Die Füllungen enthalten giftiges Quecksilber. Bislang waren diese Füllungen eine Kastenleistung. Sie kamen dann zum Einsatz, wenn ein Zahn durch Karies geschädigt war.
Die einzige Ausnahme: Der Zahnarzt hält die Behandlung mit Amalgam für medizinisch notwendig, so die Stiftung Gesundheitswissen.