Beim Restmüll gelten ab 2025 neue Regeln: Was künftig nicht mehr in die Tonne darf

Ab 2025 müssen EU-Bürger eine neue Regelung beim Restmüll beachten. Was künftig gilt, erfahren Sie hier.

Ab Januar 2025 tritt in der EU ein Gesetz in Kraft, das die Entsorgung von Textilmüll neu regelt. Alte Textilien dürfen dann nicht mehr in den Restmüll, sondern müssen in Altkleidercontainer entsorgt werden, selbst wenn sie beschädigt sind.

Die "Frankfurter Rundschau" berichtet, dass die neuen Vorgaben nicht nur Kleidung, sondern auch Bettwäsche, Handtücher und Vorhänge betreffen. Diese Textilien sollen nicht mehr verbrannt oder deponiert, sondern recycelt oder weitergenutzt werden. Philip Heldt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sagt: "Die Bekleidungsindustrie verursacht mehr Treibhausgase als alle internationalen Flüge und Schiffe zusammen."

Nicht mehr in den Restmüll: Polyester macht beim Recycling Probleme

Müll in einer Restmüll Tonne.
Müll in einer Restmüll Tonne.

Laut Heldt sei Deutschland mit seinem Altkleidersammelsystem gut vorbereitet, jedoch gebe es Probleme beim Recycling. Fast-Fashion-Trends und der hohe Anteil an synthetischen Fasern wie Polyester erschweren das Recycling. "Die Technik ist da", erklärt Heldt. Dennoch lasse sich Polyester kaum recyceln und werde oft verbrannt.

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Polyester ersetze häufig teurere Naturfasern, doch die Mischung aus Natur- und Chemiefasern sei schwer zu trennen und somit kaum recycelbar. Es werde jedoch an neuen Recycling-Verfahren gearbeitet, wie Heldt gegenüber der "Frankfurter Rundschau" betont. Die Nichteinhaltung der neuen Regeln kann Konsequenzen haben. Die Müllabfuhr könnte Restmüll mit Textilien einfach stehen lassen.

Viele Verbraucher verwenden Eierkartons doppelt, anstatt Sie in den Müll zu werfen. Diese Angewohnheit kann zum Gesundheitsrisiko werden.


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