Wie ein neues Gesetz der Kommunistischen Partei in China eine Tür in deutsche Unternehmen öffnet
Im Sommer ist in China ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Unternehmen verpflichtet, Arbeitnehmervertreter in ihre Vorstände zu berufen. Für die Kommunistische Partei könnte das ein neuer Weg sein, um sich weiter Einfluss in privaten – wie auch in deutschen – Unternehmen zu sichern.
Im "Handelsblatt" erklärt die auf China spezialisierte Anwältin Sabine Stricker-Kellerer, warum: „Die neue Gesetzgebung bedeutet, dass in der Regel auslandsinvestierte Unternehmen in China ab einer gewissen Größe einen Arbeitnehmervertreter in ihren Vorstand (Board of Directors) aufnehmen müssen.“
Diese Regelung birgt laut Experten der internationalen Anwaltskanzlei Harris Sliwoski das Risiko, dass Parteimitglieder der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) durch "demokratische Wahlen" in den Vorstand gewählt werden. Selbst, wenn kein KPCh-Mitglied direkt gewählt werde, würden Arbeitnehmer "sicherlich" Bericht erstatten, zitiert die Zeitung Vertreter der Anwaltskanzlei.
Warum das Gesetz vor allem kleine und mittelständische Unternehmen trifft
Geht es nach Jens Eskelund, Präsident der Europäischen Handelskammer in Peking, bedeutet das für deutsche Unternehmen erhöhte Anforderungen an die Governance. Treffen würde das vor allem kleine und mittelständische Firmen, sagte er dem "Handelsblatt". So gebe es ihm zufolge keine klaren Regeln zur Umsetzung oder Leitlinien dafür, wie diese Anforderung umzusetzen sei und wer ihre Umsetzung durchsetze.
Inzwischen versuchen deutsche Unternehmen, die neuen Vorgaben so zu interpretieren, dass sie den Einfluss der KPCh begrenzen, etwa durch Verlagerung der Arbeitnehmervertreter in weniger entscheidungsbefugte Gremien. Dennoch bleibt die Gefahr politischer Einflussnahme.
jel