Neues Gesetz: Mehr kostenlose Arztchecks für Millionen Deutsche
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum "Gesundes-Herz-Gesetz" (GHG) beschlossen. Damit sollen Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen möglichst früh erkannt und bekämpft werden. Patienten kriegen von klein auf mehr Vorsorgeuntersuchungen gezahlt.
Deutschland hat nach Ansicht des Gesundheitsministers ein Problem, zu viele Herztote. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind in Deutschland die Todesursache Nummer 1. Dagegen kann jeder durch einen entsprechenden Lebenswandel selbst etwas tun.
Viel Bewegung und bewusste Ernährung werden angeraten, auch wer auf Alkohol und Nikotin verzichtet, reduziert das Risiko einer Erkrankung. Aber das allein reicht noch nicht. Genauso wichtig sei es, vererbte Risikofaktoren früher zu erkennen und besser zu bekämpfen.
Das soll mit dem Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit, auch Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) genannt, gelingen. Dessen Entwurf das Bundeskabinett beschlossen hat.
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Mehr Prävention in der Arztpraxis
Es gibt nicht die eine Maßnahme im GHG, vielmehr bündelt das Gesetz verschiedene Bausteine. Ein großer dreht sich um das Thema Prävention, also regelmäßige Checks, die dabei helfen sollen viele Todesfälle durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Infarkte und Schlaganfälle zu verhindern.
Die neuen zusätzlichen Angebote zur Früherkennung und Vorsorge laufen auf Kassenkosten, sprich es soll künftig mehr Gratisleistungen in der Arztpraxis geben. Die sollen schon Kindesalter beginnen:
Kinder und Jugendliche haben künftig einen Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Kinder- und Jugenduntersuchungen.
Um Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren gezielt zum Thema Herz-Kreislauf-Erkrankungen und möglichem Risikoverhalten anzusprechen, lädt die jeweilige Krankenkasse individuell zur Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ein. Insgesamt sollen dort die Teilnahmeraten erhöht werden.
Für Erwachsene wird die bereits bestehende Gesundheitsuntersuchung durch die Einführung von zusätzlichen Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren erweitert.
Gesetzlich Versicherte werden zu den Check-ups von der Krankenkasse eingeladen und erhalten außerdem Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Apotheken.
Gedunsheitskarte als Lebensretter
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