Neues Gremium soll über Beschwerden über Facebook, Tiktok und Youtube entscheiden

Über Nutzerbeschwerden etwa wegen eines gesperrten Kontos oder gelöschten Beiträgen auf den Online-Plattformen Facebook, Tiktok und Youtube soll in der EU künftig ein außergerichtliches Gremium entscheiden. (Kenzo TRIBOUILLARD)
Über Nutzerbeschwerden etwa wegen eines gesperrten Kontos oder gelöschten Beiträgen auf den Online-Plattformen Facebook, Tiktok und Youtube soll in der EU künftig ein außergerichtliches Gremium entscheiden. (Kenzo TRIBOUILLARD) (Kenzo TRIBOUILLARD/AFP/AFP)

Über Nutzerbeschwerden etwa wegen eines gesperrten Kontos oder gelöschten Beiträgen auf den Online-Plattformen Facebook, Tiktok und Youtube soll in der EU künftig ein außergerichtliches Gremium entscheiden. Das Beschwerdezentrum Europa (Appeals Center Europe) mit Sitz in Dublin soll bis zum Jahresende seine Arbeit aufnehmen, wie das Gremium selbst am Dienstag mitteilte. In Zukunft sollen weitere Plattformen in seine Zuständigkeit fallen.

Nutzende können sich an die sieben Gremiumsmitglieder wenden, etwa wenn Falschinformationen oder Hassbotschaften auf ihren Hinweis hin nicht gelöscht werden. Andersherum können sich Betroffene beschweren, wenn sie der Meinung sind, ein legitimer Beitrag sei gelöscht oder ihr Konto zu Unrecht gesperrt worden. Das Gremium soll damit eine Entscheidung der Plattform selbst wieder aufheben können.

"Es gibt einzelnen Nutzenden die Möglichkeit, die Entscheidungen über ihre eigenen Inhalte und die anderen Inhalte, die sie online sehen, anzufechten", sagte der designierte Vorsitzende des neuen Gremiums, Thomas Hughes, der Nachrichtenagentur AFP. "Das ist ein entscheidender Moment." Hughes hatte zuvor bereits das Kontrollgremium für Meta geleitet.

Finanziert wird das Beschwerdezentrum anfangs aus den Mitteln des Kontrollgremiums für den Facebook-Mutterkonzern Meta, der Entscheidungen über Nutzerbeschwerden nach einer Reihe von Skandalen bereits ausgelagert hatte. Später soll sich das neue Gremium nach eigenen Angaben selbst finanzieren: Für jede aufgenommene Beschwerde sollen die betroffenen Konzerne 100 Euro zahlen. Nutzende zahlen für eine Beschwerde fünf Euro, die im Erfolgsfall zurückgezahlt werden.

Die Online-Dienste setzen mit dem Zentrum eine Vorgabe aus dem EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) um, das den großen Plattformen die Einrichtung einer unabhängigen Stelle für Nutzerbeschwerden vorschreibt. Das Gesetz soll die Verbreitung von Falschinformationen und Hassbotschaften eindämmen und die Macht der großen Digitalkonzerne beschränken. Verstoßen die Unternehmen systematisch gegen die Vorschriften, drohen ihnen Strafen in Milliardenhöhe.

jhm/pe