Gegen Strom-Abzocke: Neues Rückkehrrecht soll Sie schützen

Wer am Telefon nicht aufpasst, kann schnell in einem teureren Stromvertrag landen. Ein geplantes Rückkehrrecht soll Sie davor schützen können.

Teure Energieverträge werden Verbrauchern nicht nur per SMS untergeschoben, sondern oft auch über Telefonbetrug. Mehr als 2.200 Beschwerden zu diesem Thema erfassten die Verbraucherzentralen in Deutschland allein im Zeitraum Oktober 2022 bis März 2023.

Die gute Nachricht ist, dass sich die Lage aktuell wieder etwas entspannt hat. Trotzdem fordern Verbraucherschützer konkrete Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz, um dem Telefonbetrug rund um Strom- und Gasverträge einen Riegel vorzuschieben.

Mit dem Anrufschutz von CHIP und Tellows erkennen Sie unerwünschte Anrufer und vermeiden Werbespam am Handy.

Rückkehrrecht könnte Telefonbetrug eindämmen

Nahaufnahme Stromzählerstand
Nahaufnahme Stromzählerstand

"Untergeschobene Verträge gehören jedes Jahr zu den Top-Beschwerdegründen bei den Verbraucherzentralen. Es braucht klare Regeln für Unternehmen, damit Verbraucher:innen vor unfairen Geschäftspraktiken und Manipulation gut geschützt sind – gerade in Krisenzeiten", sagt Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Drei Anpassungen am Energiewirtschaftsgesetz sollen Verbraucher besser vor einem ungewollten Stromanbieterwechsel schützen:

  • In vielen Fällen wird der Anbieterwechsel von einer dritten Stelle in Auftrag gegeben. Aus Sicht des vzbv muss für solche Fälle eine Pflicht zum Überprüfen des Vorliegens einer Vollmacht in Textform eingeführt werden. Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, muss der bisherige Anbieter den Vertragswechsel ablehnen.

  • Verbraucher sollten außerdem ein Rückkehrrecht in den vorherigen Liefervertrag bekommen, wenn der Vertragswechsel nicht von Verbraucherseite initiiert wurde. Wenn der bisherige Anbieter das Vorliegen einer Kündigungsvollmacht nicht überprüft hat, sollen Kunden in den alten Vertrag zurückkehren können.

  • Seit 2021 gilt die sogenannte Texterfordernis für Energielieferverträge. Das bedeutet, dass Verbraucher ihren Vertrag in Textform vorgelegt bekommen müssen. Aus Sicht des vzbv verfehlt diese Vorgabe aber ihr Ziel, Verbraucher vor untergeschobenen Verträgen zu schützen. Der vzbv fordert deshalb, diesen Punkt so zu regeln, dass im Ergebnis ein Anbieterwechsel nicht mehr eingeleitet werden kann, ohne dass Verbraucher diesem aktiv zugestimmt haben.

Strategie gegen Telefonbetrüger

Sperrliste in der FritzBox
Sperrliste in der FritzBox

Mit einigen Tricks kann man Telefonbetrügern das Leben wesentlich schwerer machen. Lassen Sie Ihre Privatnummer nicht ins Telefonbuch eintragen und geben Sie die Nummer auch sonst nur sparsam an Freunde und Verwandte weiter.

Es gibt außerdem verschiedene Möglichkeiten, einen Anrufschutz einzurichten. Sie können dafür, falls vorhanden, zum Beispiel eine FritzBox einspannen. Bekannte Betrugsnummern werden dann blockiert.

Aber die Betrüger sind leider auf Zack und wechseln ihren Nummern regelmäßig. Ein Anrufschutz mindert die Zahl unerwünschter Anrufe, er ist aber keine Garantie dafür, dass es kein einziger Werbeanruf mehr zu Ihnen schafft. Am besten legen Sie bei unerwünschten Anrufen einfach auf und sperren die verwendete Nummer im Nachgang.

Betrüger arbeiten oft auch mit Tricks und wollen Verbrauchern zum Beispiel das Wort "Ja" entlocken. Dafür werden dann unverfängliche Fragen gestellt wie "Hören Sie mich?". Die Antwort "Ja" wird dann aber als Zustimmung zu einem neuen Vertrag verwendet. Hier muss man schon sehr konzentriert sein, um dann mit "Ich höre Sie" zu antworten.

Was man keinesfalls machen sollte: Persönliche Daten rausgeben oder Zählernummern übermitteln.

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